Autor Thema: Recht und Ernährung  (Gelesen 3511 mal)

Offline IKARUS

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Recht und Ernährung
« am: 30. März 2011, 18:54:51 »
Hallo SchülerINNEN!
Zum Thema Ernährung gehört auch der Aspekt RECHT. Wenn wir die Selbstbestimmung ernst nehmen, muss auch gefragt werden, ob der Patient überhaupt ernährt werden will. Wenn wir ihn nicht ernähren, kann das unterlassene Hilfestellung/-leistung sein. Oft, ja fast immer ernähren wir schwererkrankte Menschen auf der Intensivstation und setzen voraus, dass sie ernährt werden wollen. Nun könnte es aber auch sein, dass der Patient gar nicht will, dass er ernährt wird. Um dieses Dilemma zu lösen, bzw. in dieses "Dunkel" ein wenig Licht zu bringen, haben wir den Foliensatz zusammengestellt, den ich hier zur Diskussion zur Verfügung stelle.

Viel Vergnügen beim Studium und der kontroversen Diskussion,
Therapietänzer