Autor Thema: Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern  (Gelesen 4915 mal)

Online Thomas Beßen

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Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern
« am: 24. Februar 2009, 13:34:15 »
Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern: Vollfinanzierung in 2009 und 2010 durch die Agentur für Arbeit

"Nachdem der Bundesrat in der vergangenen Woche dem zweiten Konjunkturpaket zugestimmt hat, soll die Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2009 und 2010 bei neu geförderten Umschulungen zu Alten- und Krankenpflegern die vollständige Finanzierung übernehmen. Das Ziel dieser Maßnahme ist, in den nächsten Jahren bis zu 100.000 zusätzliche Pflegekräfte einstellen zu können. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. (VDAB) begrüßt das Sonderprogramm: “Die Vollfinanzierung der Umschulungsplätze bringt nicht nur eine finanzielle Entlastung für Pflegeeinrichtungen, sondern wird auch die Situation auf dem Arbeitsmarkt verbessern, denn dort fehlen Pflegefachkräfte“, so Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB.
Die Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit habe seit 2003 zu einem drastischen Rückgang der Auszubildendenzahlen in der Altenpflege geführt, sagte Rainer Merschmann, Geschäftsführer des VDAB-Schulungszentrums. Seit 2003 würden auch fast nur noch junge Erstauszubildende die Pflegefachkraftausbildung beginnen. In den Pflegeeinrichtungen werde aber eine Mischung aus jungen und lebenserfahrenen Mitarbeitern gebraucht, so Merschmann. Der VDAB fordert, das befristete Programm durch eine dauerhafte Finanzierung zu erhalten und weiter auszubauen.
Infolge der “Hartz-Gesetze" habe sich die Bundesagentur für Arbeit fast vollständig aus der Umschulung im Bereich der Alten- und Krankenpflege zurückgezogen, so der VDAB. Die wenigen noch geförderten Umschulungen hingen seitdem davon ab, ob die Finanzierung der Schulkosten für das dritte Jahr von den Ländern und die Ausbildungsvergütung von den Pflegeeinrichtungen übernommen wird. Nach der nun beschlossen Regelung erhalten die neuen zusätzlichen Umschüler während der gesamten Ausbildungsdauer Arbeitslosengeld I oder II. Einrichtungsträger müssen für sie keine Ausbildungsvergütung bezahlen."

Offensichtlich bewegt sich was...
Hoffnungsvolle Grüße!
Thomas Beßen


Quelle: Häusliche Pflege bzw. http://www.haeusliche-pflege.vincentz.net/, Mitteilung vom 24.2.2009


Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.