Was mich noch interessiert ist der Umstand: Wird der Leistungserbringer dann auch automatisch das Recht zugesprochen bekommen zu liquidieren?
Ich finde es gut, dass Leistungen nicht nur ärztlich erbracht werden müssen, wenn auch versierte Fachkräfte sie erbringen können. Es ist doch letztendlich auch nur ein Handwerk, das erlernt werden kann.
Gibt es doch Leistungen, die von Fachpflegekräften erbracht werden.
Ein weiterer Gedanken der mir kommt ist: Es geht aus den Texten nicht hervor, wer alles an diesem Papier mitgewirkt hat.
Hier kommen für mich die Gewerkschaften, die Berufsverbände und die Kammer ins Spiel, denn eine einzelne Pflegekraft oder eine PDL oder eine Heimleitung oder eine Leitung eines Ambulanten Pflegedienstes könnte dieses Vorhaben nicht voranbringen. Das ist für mich dann ausgewiesene Berufspolitik.
PFLEGE KANN MEHR!! als man ihr zutraut!
Es wird ja auch nicht jede Fachpflegekraft heilkundliche Aufgaben übernehmen wollen. Aber die die es wollen, werden auch das erforderliche Wissen -und das ist nicht nur das pflegerisch/Heilkundliche Fach-Wissen- sich aneignen/studieren.
Für mich ist es der richtige Weg!! Auch wenn es für mich zu spät ist.
Gehen wir diesen Weg weiter!
Grüße aus Essen, Michael Günnewig