Autor Thema: Online-Ratgeber Pflege - Verhinderungspflege (Urlaubs-/Krankheitsvertretung)  (Gelesen 3069 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den pflegebedürftigen Menschen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. ..."

>>> https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege.html

Siehe auch https://www.pflege-durch-angehoerige.de/wer-darf-verhinderungspflege-ausfuehren/

Guten Morgen!
Thomas Beßen

- ausbildungsrelevant -
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.