Autor Thema: Todesbescheinigung: Verstorben an oder mit Demenz?  (Gelesen 2791 mal)

Offline Thomas Beßen

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Todesbescheinigung: Verstorben an oder mit Demenz?
« am: 21. Mai 2021, 06:34:17 »
"Demenzerkrankungen gehören statistisch zu den führenden Todesursachen hierzulande. Unmittelbar für den Tod verantwortlich sind sie jedoch in aller Regel nicht. Eine Rechtsmedizinerin erläutert in der „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2021), wie komplex das korrekte Ausstellen einer Todesbescheinigung bei demenzerkrankten Verstorbenen ist. Es sei wichtig, genau zwischen Todesursache sowie Begleiterkrankungen und Folgeerscheinungen einer Demenz zu unterscheiden. Denn nur so könne die Todesursachenstatistik als zuverlässige Grundlage politischer Entscheidungen dienen und die Patientenversorgung verbessern.

Von der Diagnose Demenz bis zum Tod vergehen nach internationalen Untersuchungen im Durchschnitt sieben bis achteinhalb Jahre, berichtet Lisa Küppers vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf. Dabei wird der Tod in der Regel nicht unmittelbar durch die Demenz ausgelöst, wie dies etwa bei einem Herzinfarkt der Fall sein kann. Einen solch linearen Sterbenstyp gibt es im Zusammenhang mit Demenz nicht. Die Betroffenen sterben meistens an Folgeerscheinungen. ..."


>>> https://www.thieme.de/de/presse/todesursache-demenz-164316.htm

Frühe Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Re: Todesbescheinigung: Verstorben an oder mit Demenz?
« Antwort #1 am: 22. Mai 2021, 11:45:18 »
Ist mir egal, L - Schein ist Arztsache

VG
dino

Offline ChrisWeb

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Re: Todesbescheinigung: Verstorben an oder mit Demenz?
« Antwort #2 am: 23. Mai 2021, 11:04:07 »
Das ist Sache vom Arzt.

Fraglich ist, ob es einen großen Unterschied macht. Solange "natürlich" und nicht "nicht natürlich" oder "unbekannt" angekreuzt wird, wird sich vermutlich auch kein Rechtsmediziner damit beschäftigen.
(Es gibt natürlich Ausnahmen,  wie Feuerbestattung in einigen Bundesländern oder privat in Auftrag gegebene Gutachten oder auch von Seiten der Staatsanwaltschaft/Gericht, wenn doch unnatürlich vermutet wird.)

Wenn weitere Krankheiten vorliegen, werden diese vermutlich als Todesursache angegeben (z.B. Herz- Krauslauf oder auch Tumorleiden).

Aber naja. Nicht (primär) pflegerische Aufgabe.
Bachelor of Science Pflege | Gesundheits- und Krankenpfleger