Autor Thema: Notfall im Pflegeheim: Lebloser Bewohner – reanimieren oder nicht?  (Gelesen 3022 mal)

Online Thomas Beßen

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"Im Notfall sind viele Pflegekräfte ratlos: Nur wenige Heime haben Abläufe etabliert, die ihnen Sicherheit geben – wie sich mit dieser Situation leben lässt und wie man sie ändern kann.

So schnell kann es gehen: Eine Fachkraft in einem Pflegeheim springt für eine erkrankte Kollegin von einer anderen Station beim Spätdienst ein. Mit den Bewohnern und deren Krankengeschichte ist sie kaum vertraut. Da plötzlich: Eine Bewohnerin ruft sie um Hilfe. Herr Paul im Nachbarzimmer liegt regungslos auf dem Boden. Er atmet nicht mehr. Und jetzt? Reanimieren – schnell. Aber will Herr Paul das überhaupt? Gibt es eine Patientenverfügung? Und, wenn ja: Wo ist sie? ..."


>>> https://www.pflegen-online.de/lebloser-bewohner-reanimieren-oder-nicht

Guten Morgen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Notfall im Pflegeheim: Lebloser Bewohner – reanimieren oder nicht?
« Antwort #1 am: 17. März 2021, 10:55:03 »
Am Alter eines Menschen würde ich es nicht festmachen wollen, wer reanimiert werden soll.
Das Problem ist hier ja, dass die Pflegekraft die Vorgeschichte/den Krankheitsverlauf des Betroffen kaum kennt. Ein (fast) alltägliches Problem.
Das wird man auch nicht mit schriftlichen Vorgaben was ändern können.
Denn ob etwas als strafbar bewertet wird, wird nicht im Altenheim oder Krankenhaus entschieden!
Ist ein Mensch aus unnatürliche Gründen eingeschlafen, kommt der Staatsanwalt ins Spiel. Der entscheidet wie es weitergehen wird und ob das Verfahren vor einem Gericht weitergeführt werden wird.
Auch ethisch wird es nicht einfach.
Da kann man nur hoffen, dass im Falle des Falles dem Entscheider (am Krankenbett oder Seniorensessel) genügend  (Mit-) Menschen an der Seite bleiben, damit er Solidarität erfährt.
Neben den medizinischen/pflegerischen Aspekten sind für mich die ethischen entscheidender.
Beste Grüße, Michael Günnewig

Offline dino

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Re: Notfall im Pflegeheim: Lebloser Bewohner – reanimieren oder nicht?
« Antwort #2 am: 17. März 2021, 18:14:29 »
Das ist alles blanke Theorie. Bevor es die Patientenverfügungen gab wurde vielfach nach dem g(gesunden) M(Menschen (Verstand) gehandelt. Fand ein Pflegekraft gegen Morgen jemand der Nachts "eingeschlafen" ist wurde der Hausarzt informiert. Der kam und stellte den L-Schein aus. Dann kamen die "tollen" Verfügungen, damit die "böse" Intensivmedizin" die armen Pat in Ruhe sterben lässt. Dann kam der Umkehrschluss, wer keine Verfügung hat wird reanimiert. Dazu, es gibt natürlich Informationslücken. Sollte reanimiert werden, ist jede Sekunde kostbar. Jedes Zuwarten, also Suchen nach der Verfügung, kostet dem Betroffenen Sauerstoff, und somit Hirnzellen. Ergo: Ist es unklar - wird reanimiert. Dies hat nichts mit Ethik zu tun, sondern vor Allem mit Eigenschutz. Es gibt den Grundsatz:
Eine Reanimation sollte den Prozess des Leben wieder herstellen, aber nicht den Prozess des Sterbens verlängern.
Dies verlangt Eigenverantwortung, GMV, und Courage sowie Kompetenz und ein juristisches Netz. Dies ist allerdings nicht gegeben. Deshalb rate ich in unklaren Situationen immer zu reanimieren. Man schädigt den Patient dadurch nicht, er ist tot. Man versucht das Steuer herum zu reißen. Und sei es nur aus rechtlichen Gründen.

VG
dino