Autor Thema: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?  (Gelesen 3588 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.184
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
"Infektionen mit SARS-CoV-2 werfen sozialrechtliche Fragen auf: Dazu gehört beispielsweise die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall. Welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erklären Arbeitsmediziner und Juristen in der Fachzeitschrift „DMW Deutsche Medizinische Wochenschrift“ (Georg Thieme Verlag, Stuttgart. 2021). ..."

>>> https://www.thieme.de/de/presse/COVID-19-als-berufskrankheit-oder-arbeitsunfall-163044.htm

Frühe Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2.890
  • Tanzen ist Träumen mit den Füßen
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #1 am: 05. Februar 2021, 09:13:12 »
Das könnte ein langer und vor allem steiniger Weg werden, bis Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt werden könnte.
Und wenn sie anerkannt sein könnte, gibt es dann die Klippen,, ob sie anerkannt wird.
Auch wenn es anerkannte Berufskrankheiten gibt, heißt das nicht, dass Betroffene sie auch anerkannt bekommen werden.
Wer will denn zweifelsfrei bewiesen können, dass er sich das Virus zweifelsfrei in dienstlichen Belangen zugezogen hat?
Ich nehme hier nur den Vergleich mit einer Hepatitisinfektion. Der Weg eines Kollegen hat mich in dieser Angelegenheit vieles gelehrt.
Übrigens!!  Ich bin für eine Anerkennung als Berufskrankheit.

Ich denke aber, dass das vorerst nicht kommen wird. Des Gelds wegen!
Beste Grüße,
Michael Günnewig

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.054
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #2 am: 06. Februar 2021, 04:48:46 »
Das sehe ich durchaus anders. Schon hier http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,11952.msg27862.html#msg27862 konnte man darüber Lesen. Zwischen Präklinik und Klinik sind die Infektionswege fast gleich. Sollte eine Exposition stattfinden, muss der Mitarbeiter dies auch entsprechend dokumentieren. Ein Schnelltest stellt darüber hinaus den Status Quo sicher, der PCR rundet ihn ab.
Der Vergleich mit der Hep.-Infektion hinkt. Zuerst bekam man nämlich bei Lesen den Eindruck, der Kollege habe den Schaden durch die Infektion erlitten. Aber auch hier gilt. Nach der Exposition sofort zur BE Status Quo erheben. Wenn dies Alles dokumentiert ist, entsprechende PSA getragen wurde und man sich an die gültige Leitlinie hielt/hält gibt es auch keine Probleme.
Solche Allgemeinplätze: Ich denke aber, dass das vorerst nicht kommen wird. Des Gelds wegen! haben dann fast Bild Niveau und festigen nicht grade das Verhältnis AG/AN. Du magst in Einzelfällen Recht haben, aber Du schreibst immer verallgemeinernd. Ich finde es lehrreich wenn mit Analogien gearbeitet wird. Aber dann bitte so, das man diese nachvollziehen kann. Sonst kann jeder reininterpretieren wozu er Lust und Laune hat.

VG
dino
« Letzte Änderung: 06. Februar 2021, 04:50:22 von dino »

Offline IKARUS

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2.890
  • Tanzen ist Träumen mit den Füßen
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #3 am: 06. Februar 2021, 13:17:46 »
Dino, ich verstehe nicht, was das Verhältnis AG/AN im Zusammenhang mit einer Berufskrankheit zu tun hat. Die Anerkennung erfolgt über die BG, soweit mir bekannt ist. Die BG hat auch Ärzte, die die Bedürftigkeit feststellen. Wo spielt da für dich der Arbeitgeber eine ausschlaggebende Rolle?
Grüße aus Essen, Michael

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.054
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #4 am: 06. Februar 2021, 14:24:24 »
Wenn Du vom Sparen schreibst meinst Du meisten die GF  :-D :-D  Ändert aber nichts an dem Procedere, das muss sauber nachvollziehbar sein.

VG
dino

Offline IKARUS

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2.890
  • Tanzen ist Träumen mit den Füßen
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #5 am: 07. Februar 2021, 13:19:57 »
Was hat hier die GF zu tun Dino. Welche Bedeutung soll sie bei einer zu gewährenden Berufskrankheit und deren Anerkennung haben?
Verschneite Grüße, Michael

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.054
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #6 am: 07. Februar 2021, 14:07:14 »
Siehe mein Post oben, Dein bevorzugtes Feindbild sind doch Manager.  :-D

VG
dino

Offline IKARUS

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2.890
  • Tanzen ist Träumen mit den Füßen
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #7 am: 07. Februar 2021, 14:09:28 »
Die Formulierung Feindbild halt ich nicht für angemessen!!!
Aber denkst Du, dass Manager darüber entscheiden, wem eine Berufskrankheit anerkannt/zuerkannt wird?
VG, Michael

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.054
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Re: Wann wird COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt?
« Antwort #8 am: 07. Februar 2021, 20:29:05 »
Es geht nicht um mich. Ich hab dargelegt was ich denke. Wenn eine Exposition leitliniengerecht abgearbeitet und dokumentiert würde ist alles ok. Meine Feindbilder sind Verletzungen und Krankheiten. So wie Du schreibst könnte man auf den Gedanken kommen das Du ab PDL aufwärts kein Vertrauen hast. Und wenn man das von Dir immer wieder liest können mit man auf die Idee, Du meinst auch dieses Mal das Management.

VG
dino