Autor Thema: AU-Bescheinigung ab sofort telefonisch möglich  (Gelesen 3460 mal)

Offline Thomas Beßen

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AU-Bescheinigung ab sofort telefonisch möglich
« am: 10. März 2020, 07:53:59 »
"Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsun­fähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute der GKV-Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.

Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Pa­tienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine In­fek­­tion mit der neuartigen Lungenerkrankung COVID-19 erfüllen.

Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es heute von beiden Seiten. Um die SARS-CoV-2-Epidemie einzu­dämmen, hatten Ärzteverbände in der vergangenen Woche angeregt, die Zahl der Karenz­tage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krank­schrei­bung vom Arzt zuhause blei­ben können. ..."


>>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110941/AU-Bescheinigung-ab-sofort-telefonisch-moeglich

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Thomas Beßen
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Re: AU-Bescheinigung ab sofort telefonisch möglich
« Antwort #2 am: 14. Oktober 2020, 17:05:29 »
„Telefonische Krankschreibung soll bis Jahresende möglich sein“ >>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/117388/Telefonische-Krankschreibung-soll-bis-Jahresende-moeglich-sein

Wer eine Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atem­we­ge benötigt, muss dafür bis zum Jahresende nicht mehr zum Arzt. Bundesgesundheits­minis­ter Jens Spahn (CDU) kündigte heute an, dass der Gemeinsame Bun­desausschuss (G-BA) dies morgen beschließen will. ...“

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