« am: 10. März 2020, 07:53:59 »
"Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.
Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Patienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit der neuartigen Lungenerkrankung COVID-19 erfüllen.
Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es heute von beiden Seiten. Um die SARS-CoV-2-Epidemie einzudämmen, hatten Ärzteverbände in der vergangenen Woche angeregt, die Zahl der Karenztage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krankschreibung vom Arzt zuhause bleiben können. ...">>>
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110941/AU-Bescheinigung-ab-sofort-telefonisch-moeglichFrühe Grüße!
Thomas Beßen
Gespeichert
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.