Autor Thema: Verfassungsgericht kippt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe  (Gelesen 2577 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Das Bundesverfassungsgericht erklärt die entsprechende Norm des Strafgesetzbuchs für nichtig – und entscheidet erstmals, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ enthält.

Das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die entsprechende Norm des Strafgesetzbuchs am Mittwoch für nichtig und entschied erstmals, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ enthalte. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und diese, soweit sie angeboten werde, in Anspruch zu nehmen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle, bei der Verkündung des Urteils. ..."


>>> https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsgericht-kippt-verbot-geschaeftsmaessiger-sterbehilfe-16652138.html

Grüße aus dem Regen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Verfassungsgericht kippt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe
« Antwort #1 am: 27. Februar 2020, 06:43:14 »
Ich finde es gut, dass das Bundesgericht sich so entschieden hat. Einen Dammbruch befürchte ich nicht, denn die meisten Menschen, auch wenn sie im Finalstadium sind, wollen leben aber nicht um jeden Preis. Nur wenn das Leiden überhand nimmt, soll dem Leiden ein Ende bereitet werden.
Ich bleibe bei meine Überlegungen, dass die die ablehnen sich anders entscheiden werden, wenn sie betroffen sind.
Bleibt nun zu hoffen, dass die Fachgesellschaften und die Berliner-Politik ein Regelwerk auf den Weg bringen, dass für alle Betroffenen (Leistungserbringer und Leistungsempfänger) eine Hilfe darstellen kann/wird.
Auch wenn man es nun legal tun kann, bleibt doch ein "Geschmäckle" bei denen zurück, die die Hilfe oft anbieten. Sie tun es in gutem Glauben, aber die "Zuschauer" werden mit Kommentaren nicht sparen. Manche reden halt (berufsbeddingt) gerne, wovon sie mitunter nicht alles verstehen, was die wirklichen Beweggründe sind für die aktiv Betroffenen.
Gegen die geschäftsmäßige (Geldverdienen!!) Tötung bin ich auch!
Beste Grüße, Michael Günnewig