Autor Thema: Fachkräftemangel verschärft sich  (Gelesen 2482 mal)

Offline Thomas Beßen

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Fachkräftemangel verschärft sich
« am: 20. Dezember 2019, 07:34:29 »
"„Die Schwierigkeiten, qualifiziertes Personal zu finden, werden immer größer und die Folgen für die Versorgung der Menschen im Land sind mittlerweile deutlich spürbar“, so der Vorstandsvorsitzende der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG), Detlef Piepenburg, zu zentralen Ergebnissen des BWKG-Indikators 2/2019. Geschäftsführer von 86,5 % der Krankenhäuser, 88,6 % der Reha-Kliniken und 85 % der Pflegeeinrichtungen sagen, dass es schwierig oder eher schwierig ist, Pflegefachkräfte zu finden. 69,3 % der Krankenhäuser und sogar 84,4 % der Reha-Kliniken haben Probleme, freie Stellen im Ärztlichen Dienst neu zu besetzen.

„Diese abstrakten Zahlen haben ganz konkrete Folgen: Fast 70 % der Allgemeinen Krankenhäuser haben in den vergangenen zwölf Monaten Betten oder Abteilungen wegen Personalmangel zeitweilig geschlossen“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende und Landrat des Kreises Heilbronn weiter. In fast zwei Dritteln dieser Krankenhäuser wurden dabei Betten in der Intensivstation geschlossen. Und häufig wurden diese Betten dann sogar länger als drei Tage im Monat gesperrt (67 %). Dass sogar Intensivbetten geschlossen werden müssten, sei auch auf die seit Jahresbeginn rechtlich verbindlichen Vorgaben von Personaluntergrenzen zurückzuführen. „Selbstverständlich werden im Notfall schwerkranke Patienten dennoch behandelt. Allerdings kann es sein, dass sie anschließend in ein weiter entferntes Krankenhaus verlegt werden müssen“, führt Piepenburg aus. Unverständlich sei nach wie vor, dass Krankenhäuser auch im Falle einer solchen „Nothilfe“ wegen Verstoß gegen die Personaluntergrenzen bestraft werden. „Das ist absurd und belastet in völlig ungerechtfertigter Weise die sowieso angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser“, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende.

„Der Fachkräftemangel wirkt sich auch auf das Zusammenspiel von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Reha-Kliniken aus“, so Piepenburg. So sei es häufig schwierig, für Krankenhauspatienten nach der Entlassung die passende Anschlussversorgung in der ambulanten oder stationären Pflege zu finden. Aufgrund von fehlendem Pflegepersonal können Pflegeplätze nicht belegt werden und Pflegeplätze für psychisch auffällige oder suchtkranke Patienten fehlten ganz generell. Die Krankenhäuser würden die oft hochbetagten Patienten in diesen Fällen so lange versorgen, bis die Anschlussversorgung sichergestellt sei. Diese Fälle werden dann nicht selten vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) ganz genau begutachtet. Häufig wird nach Aktenlage entschieden, dass der Patient theoretisch früher hätte entlassen werden können oder seine Behandlung im Krankenhaus gar nicht erforderlich war. Dann wird die Vergütung des Krankenhauses gekürzt oder sogar ganz gestrichen. Im MDK-Reformgesetz wurde nun sogar festgelegt, dass durch MDK-Prüfungen ausgelöste Rechnungsminderungen künftig auch noch eine Strafzahlung von mindestens 300 Euro zur Folge haben sollen. „Das ist absolut nicht gerechtfertigt und zutiefst ungerecht. Krankenhäuser, die die Patienten aus Fürsorge länger versorgen, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden. Die Strafzahlungen müssen sofort zurückgenommen werden, weil sie gegen eine zielführende Versorgung der Patienten gerichtet sind“, so Piepenburg weiter. Richtig wäre es vielmehr, wenn die Krankenhäuser statt einer Strafzahlung eine angemessene Vergütung dafür erhielten, dass sie die Patienten weiter versorgen, deren Entlassung nicht verantwortbar ist. Dass der Gesetzgeber hier handeln muss, hat ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom 19.11.2019 ausdrücklich bestätigt. (Aktuelle Fallbeispiele stehen auf der Homepage der BWKG (www.bwkg.de) zum Download bereit.) ..."


>>> https://www.bwkg.de/ - PM der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V. vom 16.12.2019

Guten Morgen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.