Autor Thema: BGH: "Das Urteil über den Wert menschlichen Lebens steht keinem Dritten zu"  (Gelesen 4650 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Der Bundesgerichtshof urteilt: Ärzte können für eine künstliche Lebensverlängerung nicht haftbar gemacht werden, auch dann nicht, wenn sie ohne jeden medizinischen Sinn war.
Geklagt hatte der Sohn eines an schwerer Demenz leidenden Mannes, für den die letzten Jahre seines Lebens ein immer mühsamer werdender Leidensweg waren.
Laut BGH dürfen Ärzte niemals mit dem Hebel der Schadensersatzklage zum Abschalten der künstlichen Ernährung oder auch Beatmung gezwungen werden. ..."


>>> https://www.sueddeutsche.de/politik/bgh-magensonde-aerzte-sterben-1.4393336

Guten Morgen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Steht es denn der ERSTEN PERSON zu, Entscheidungen für sich zu treffen?
Fragende Grüße, Michael Günnewig
 

Offline dino

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Das Thema ist gaaaanz dünnes Eis. Zum Einen ist Euch unsre Vergangenheit bekannt, die auch heute noch präsent ist. Ikarus, Du hast nach der Ersten Person gefragt, Du meintest damit den/die Betroffene/n. Auch schwierig. Erstmal muss er zum Zeitpunkt der Entscheidung voll zurechnungsfähig sein. Zum Anderen darf/soll es nicht spektakulär (öffentlich) sein. Dann kommt es noch auf das Umfeld an. Ansonsten kann es sein, dass Du Dich im Land des Lächeln wiederfindest. Der Hinweis der Medien auf andere Länder ist absolut irrelevant, wiederum, siehe unsere Vergangenheit. Ich kann zu einem gut Teil die Haltung der Richter nachvollziehen. Denn, wo beginnt man zuzustimmen? Und weiter, es gibt wieder eine Partei in Deutschland, die dies für ihre Zwecke mißbrauchen könnte.
Vg
dino
« Letzte Änderung: 11. Juni 2019, 18:12:22 von dino »

Offline IKARUS

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Es ist mir wohl bewusst, dass das dünnes Eis ist Dino! Es ist ja so gemeint, dass es Menschen gibt, die sich sehr bewusst dafür entscheiden "gehen zu wollen".  Es geht mir nicht um "Kurzschlussentscheidungen!". Da wäre ich auch strikt dagegen!. Auch der besondere Hinweis bezogen auf unsere geschichtliche Vergangenheit führe ich oft an.  Es ist kein einfaches Thema!  Aber was im Leben ist schon einfach?

Beste Grüße aus Essen, Michael

Offline spade

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»Ärzte können für eine künstliche Lebensverlängerung nicht haftbar gemacht werden, auch dann nicht, wenn sie ohne jeden medizinischen Sinn war.« ist ein ganz schlimmes Urteil, weil es ökonomisch motivierte Übertherapie und Sterbeverzögerung legitimiert!

Es geht in diesem Land nicht um »aktive≥ Sterbehilfe, sondern um »passive«, d. h. das Zulassen eines natürlichen Sterbens. Wenn ca. 50 % der Menschen heutzutage im Krankenhaus sterben, kann von Natürlichkeit nicht mehr die Rede sein.

Offline behid

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Es sterben ungefähr 50% der Menschen im KH weil Menschen eben in akuten kranheitssituationen versterben und weil Angehörige ihre Kranken nicht nach Hause holen um ein Sterben zuhause zu ermöglichen. Sie wissen nicht wie und ob sie es aushalten können....

Offline dino

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Wie kommst Du darauf: »Ärzte können für eine künstliche Lebensverlängerung nicht haftbar gemacht werden, auch dann nicht, wenn sie ohne jeden medizinischen Sinn war.« ist ein ganz schlimmes Urteil, weil es ökonomisch motivierte Übertherapie und Sterbeverzögerung legitimiert!
Ich weiß nun nicht in welchen (wahrscheinlich absolut überversorgten) Teil Deutschlands Du lebst, wir sind eher froh wenn es freie Intensivkapazitäten gibt. Ich kann mich auch an keine ökonomische Indikation entsinnen. Eher an Situationen, wo wir glücklich waren ein I Bett in 45 km Entfernung bekamen.

VG
dino

Offline spade

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Dann lies mal Mathias Thöns: Patient ohne Verfügung und/oder frage dich, warum es in letzter Zeit vermehr Tagungen zum Thema Übertherapie gibt?
Kannst auch einfach mal hier nachlesen: https://www.zweitmeinung-intensiv.de/newpage
und hier: https://www.stern.de/gesundheit/aerzte-appell/

Offline behid

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Was sollen die Artikel beweisen? Soll ich die Patienten extubieren, damit sie die abrechnungsrelevanten Grenzen nicht überschreiten, weil ja jemand denkt hier wird jemand künstlich am Leben erhalten, der ansonsten sterben würde. ja wahrscheinlich würde er ohne Beatmung sterben, aber er könnte auch wieder gesund werden!
Es gibt in den Kliniken Dutzende Patienten die dokumentiert gaben, dass sie keine Reanimation und Intensivmedizin wollen, von Übertherapie kann meines Erachtens keine Rede sein

Offline dino

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Intensivpatienten sind oft Patienten eher zum draufzahlen, nicht zum Geld scheffeln. Deine Argumente sind für mich nicht überzeugend. Da ich sehr lange auch präklinisch tätig war kann ich Deine Überlegungen nicht nachvollziehen.

VG
dino