Autor Thema: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege  (Gelesen 3819 mal)

Offline Thomas Beßen

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Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« am: 08. Oktober 2019, 15:52:33 »
Der Pflegekräftemangel hat uns schon jetzt erreicht und wird sich in den kommenden Jahren weiter zuspitzen. Aus diesem Grund haben sich die Caritasverbände Geldern-Kevelaer, Kleve und Moers-Xanten entschieden, jeweils in ihrer Region eine Kampagne zu starten, Interessierte möglichst unkompliziert in die Pflegeausbildung zu führen.

Wer sich für eine Ausbildung in der Pflege interessiert, muss keine dicke Bewerbungsmappe zusammenstellen, sondern kann sich direkt unter der Nummer 02841 9010888 an die Caritas wenden. Wir garantieren jedem Anrufer umgehend ein persönliches Orientierungsgespräch. Wir bieten jedem, der sich bei uns meldet und sich auf die Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen einlassen kann, die Perspektive auf einen Ausbildungsplatz.

Die einzigen formalen Voraussetzungen sind: die Interessenten müssen 16 Jahre alt sein und mindestens einen Hauptschulabschluss haben
. ...“

>>> https://www.caritas-moers-xanten.de bzw. https://www.caritas-moers-xanten.de/cms/contents/caritas-moers-xanten/medien/dokumente/presse/pflege-ausbildungsof/180716_hand-out_fuer_pressekonferenz_ausbildung_in_der_pfege_pflegeoffensive.pdf?d=a&f=pdf

Flüchtige Grüße!
Thomas Beßen
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Offline dino

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2019, 04:26:25 »
Ich dachte die Zugangsvoraussetzungen wie: mittlerer Bildungsabschluß, Hauptschule nur wenn schon ein Beruf vorhanden, bleiben bestehen. Und war da nicht einmal Mindestalter 17 Jahre. Mit 16 Jahren in einen emotional wie auch körperlich fordernden Beruf einzusteigen halte ich für sportlich, um nicht zu sagen: zu früh.

VG
dino

Offline IKARUS

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #2 am: 09. Oktober 2019, 12:33:04 »
Als ich das gestern gelesen habe, habe ich auch gedacht. das kann kaum wahr sein.
Es wäre sinnvoller gewesen, wenn die geschrieben hätten: "... als Einstieg in den Pflegeberuf als GKPH oder APH. Aber es wirkt auf mich wie ein Bauernfängerei!!
Ich bin dafür, dass auch Hauptschülern die Möglichkeit gegeben wird, diesen Beruf zu ergreifen, aber nur über den ZWEITEN BILDUNGSWEG!
Den habe ich auch gehen dürfen!
Hauptschule + Berufsabschluss oder Hauptschule + APH/KPH und anschließend die 3jährige, dann erledigt sich auch auf biologischem Weg die Frage nach dem Alter.

Da sollen Menschen geködert werden, nur um den Stellenplan auszufüllen.
Mir kommt da noch ein weiterer Gedanken, weil es die Caritas publiziert hat. Was habe die nur für ein Menschenbild. Einerseits bezogen auf die jungen Menschen, und andererseits bezogen auf die Pflegeempfänger.
Wie schreiben die christlichen Kirche [und nicht nur DIE] doch so oft: "Der Mensche im Mittelpunkt unseres Bemühens!"
Wenn wir Menschen nicht verantwortungsvoll in den Beruf einführen, werden sie nur "verheizt" und die Pflegeempfänger nehmen Schaden, der vermeidbar wäre. Aber wen interessierts?
Hoffentlich haben wir/die kritische Bewerber?
Grüße aus Essen, Michael Günnewig 

Offline dino

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #3 am: 09. Oktober 2019, 14:29:13 »
Da sind wir ja 100% daccord, aber was sagt nun der Gesetzgeber dazu?
VG
dino

Offline Thomas Beßen

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #4 am: 09. Oktober 2019, 15:45:07 »
Im Gesetz zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG *) unter http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,9489.0.html steht‘s im § 11** (1) 2. (auf Seite 2585) geschrieben: schulisch reicht z.B. der Hauptschulabschluss.

Viele Grüße aus dem relativen Süden! :wink:
Thomas

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** „Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung
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Offline IKARUS

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #5 am: 09. Oktober 2019, 18:14:26 »
Ich verstehe es nach dem Studium der Seite 2585 so wie ich es vorher geschrieben habe. Nur der Hauptschulabschluss reicht nicht für die dreijährige Ausbildung. Den Hauptschulabschluss im in Kombination mit ... oder der Weg über die Pflegehilfe. Warum soll nicht im Ausbildungskurs für die Pflegehilfe nicht ein ungeschliffener Diamant sein, den mann behutsam weiterbringen kann, so er es möchte. Manche sind halt Spätstarter!
Der Hauptschulabschluss ist ja nur ein Abschluss. Nicht der Abschluss. Das liegt dann aber an einem jeden selber!
Jeder hat es in der Hand, aus seinem Leben das Möglich zu gestalten! ER ist dazu aber nicht gezwungen.

Regnerische Grüße aus Essen, Michael Günnewig

Offline dino

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #6 am: 10. Oktober 2019, 07:05:56 »
Ok, gefunden, gelesen, und ich verstehe es wie Ikarus. Also Schuläbgänger als Primäreinsteiger mittlerer Schulabschluss, bei Nachweis einer schon vorhandenen Ausbildung Hauptschulabschluss. Damit bewegen wir uns im Rahmen des "alten" Gesetzes. Oder hab ich da einen Wurm drin?

VG
dino

Offline Thomas Beßen

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #7 am: 10. Oktober 2019, 17:06:58 »
„(1) Voraussetzung für den Zugang zu der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann ist

1.
der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder

2.
der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis

a)
einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,

b)
einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die die von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 als Mindestanforderungen beschlossenen „Eckpunkte für die in Länderzuständigkeit liegenden Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege" (BAnz AT 17.02.2016 B3) erfüllt,

c)
einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder

d)
einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 (BGBl. I S. 893), das durch Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) aufgehoben worden ist, erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer,

oder

3.
der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.“


Ihr habt beide vollkommen recht, so stehtˋs ja auch im § 11 des Pflegeberufereformgesetzes (siehe oben). Eine der drei Voraussetzungen muss erfüllt sein:
1.
oder 2. plus („zusammen“) a) oder b) oder c) oder d)
oder 3.

Uff. :-)
Viele Grüße!
Thomas
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Offline dino

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Re: Bei Anruf ... Ausbildung in der Altenpflege
« Antwort #8 am: 10. Oktober 2019, 17:27:18 »
Dann ist ja Alles so geblieben.
VG
dino