Autor Thema: Nds. OVG bestätigt Rechtmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer  (Gelesen 2891 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.161
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
"Der 8. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit zwei Urteilen vom 22. August 2019 (Az. 8 LC 116/18, 8 LC 117/18) Klagen einer Krankenschwester und einer Gesundheits- und Krankenpflegerin abgewiesen, mit denen die Klägerinnen die Feststellung erreichen wollten, dass sie nicht Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen sind. Das Verwaltungsgericht Hannover hatte in erster Instanz beide Klagen abgewiesen (Az. 7 A5658/17, 7 A 5876/18).

Gegenstand der Berufungsverfahren waren einerseits die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Pflichtmitgliedschaft nach dem Kammergesetz für die Heilberufe in der Pflege vom 14. Dezember 2016 (PflegeKG) und andererseits die Frage, ob die Tätigkeit im Aufnahmemanagement einer Klinik eine Berufsausübung im Sinne des Gesetzes ist (Az. 8 LC 117/18). ..."


>>> https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/nds-ovg-bestatigt-rechtmassigkeit-der-pflichtmitgliedschaft-in-der-pflegekammer-niedersachsen-179948.html - PM

Grüße vor allem heute nach Niedersachsen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.049
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Da haben überbezahlte Richter also festgestellt, dass die Unterschlagung unseres sauer verdienten Geldes rechtmäßig ist. Durch Ausbeutung entstehen extreme Gegenpole, siehe die Marxismus/Leninismus. Auch hier wurde das Volk ausgebeutet.  :x :x

VG
dino