I. von vielen Beispielen/Pilotprojekten:
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz startete am 1. Juli 2015 mit dem präventiven und gesundheitsfördernden Beratungs- und Vernetzungsangebot Gemeindeschwesterplus. Das Angebot richtet sich an hochbetagte Menschen, die noch keine Pflege brauchen, sondern Unterstützung und Beratung in ihrem aktuellen Lebensabschnitt.
Die Gemeindeschwesterplus besucht die Menschen nach deren vorheriger Zustimmung zuhause und berät sie kostenlos und individuell. Das Angebot umfasst sowohl präventiv ausgerichtete Beratung, beispielsweise zur sozialen Situation, gesundheitlichen und hauswirtschaftlichen Versorgung, Wohnsituation, Mobilität oder Hobbys und Kontakte, als auch die Vermittlung von wohnortnahen und gut erreichbaren Teilhabeangeboten wie beispielsweise geselligen Seniorentreffen, Bewegungsangeboten, Veranstaltungen oder interessanten Kursen. Da es vor allem in ländlichen Regionen mit vielen kleinen Ortschaften an passgenauen Angeboten mangelt, ist es die Aufgabe der Gemeindeschwesterplus entsprechende Angebote in den jeweiligen Regionen anzuregen bzw. zu initiieren und damit die Entwicklung gesundheits- und selbständigkeitsfördernder Infrastrukturen in den Kommunen mit voranzutreiben. Was in Kommunen teilweise auf relativ einfache Weise auf den Weg gebracht werden kann, haben die 18 Pflegefachkräfte in ihrer dreieinhalbjährigen Tätigkeit bewiesen und damit auch die kommunalen Akteurinnen und Akteure von ihrer Wirkkraft überzeugt.
Während der Modellphase (Juli 2015 bis Dezember 2018) wurde das Angebot in sechs Landkreisen und drei Städten erprobt und vom Land zu 100% finanziert.
Der Bericht der wissenschaftlichen Begleitung (Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e. V., DIP) gibt ein umfangreiches Bild zum Aufbau des Angebotes in den Modellkommunen (Juli 2015 bis Dezember 2016). In der Umsetzungsphase (Januar 2017 bis Dezember 2018) wurde das Modellprojekt durch Prof. Dr. Schulz-Nieswandt mit Team von der Universität zu Köln im Jahr 2017 evaluiert. Das im Mai 2018 vorgestellte Evaluationsergebnis bestätigt die positive Wirkung der Gemeindeschwesternplus und zeigt, dass sich die hochbetagten Bürgerinnen und Bürger mit dem Angebot sicherer, informierter und wertgeschätzt fühlen.
Die Landesregierung möchte das für nicht pflegebedürftige hochaltrige Menschen wichtige Angebot auch nach der Modellerprobung sicherstellen und hat im Doppelhaushalt 2019/2020 Mittel eingestellt. Das Land sieht aber auch die Kassen und Kommunen in der Verantwortung, die Beratung und das Kümmern durch die Gemeindeschwesternplus dauerhaft vorzuhalten und nach und nach in allen rheinland-pfälzischen Kommunen zu ermöglichen.
Derzeit werden die Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung der Krankenkassen gemeinsam mit diesen geprüft. Entsprechende Gespräche mit den Kommunen werden sich anschließen. Zusätzlich soll allen rheinland-pfälzischen Kommunen eine Handlungsempfehlung aus dem Modellverfahren an die Hand gegeben werden, in dem die Erfahrungen und auch die Bedingungen für ein solches Angebot näher erläutert sind.
Die bereits in der Modellphase beteiligten Kommunen beschäftigen ihre Gemeindeschwesternplus auch 2019/2020 mit dem Ziel, ihre hochbetagten Bürgerinnen und Bürger in ihrer jeweiligen persönlichen Lebenssituation zu stärken und zu stabilisieren. Dabei geht es auch darum den Eintritt von Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu vermeiden.
Ministerin Bätzing-Lichtenthäler strebt eine Ausweitung des Angebotes noch vor der Sommerpause 2019 an und wird die Teilnahmebedingungen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahren rechtzeitig mitteilen.
II. Beispiel:
Modellprojekt agneszwei
Eine neue Versorgungsform, welche die Idee der Gemeindeschwester Agnes aufnimmt, wird derzeit in Brandenburg getestet.[3] agneszwei steht dabei für „arztentlastende medizinische Fachangestellte zur Gewährleistung einer nachhaltigen effizienten Patientenbetreuung mit Spezialausbildung im Fallmanangement“. Die Versorgungsform „implementiert eine neue Schnittstelle zwischen Arzt und Patient in Form einer medizinischen Fachkraft zur individuellen Patientenbetreuung. Diese Betreuung setzt ein individuelles Fallmanagement um und erfolgt interdisziplinär und intersektoral. Die Fachkräfte sollen die Ärzte unterstützen, die medizinische Versorgung und Betreuung verbessern und mögliche Einsparpotentiale identifizieren und realisieren“[4]. Hierfür wird bereits eine spezielle Weiterbildung im Fallmanagement angeboten, wobei die Fachkräfte schon über eine medizinische Ausbildung verfügen müssen und Berufserfahrung vorweisen sollten.[5]
VG Norbert