Ich bin ein großer Fan von Fort- und Weiterbildungen, weshalb ich für mich, mich entschieden habe, mich registrieren zu lassen, weshalb ich das Kürzel RbP verwenden darf.
RbP steht für Registriert beruflich Pflegender und soll ein Gütezeichen sein. Nach internationalen Vorbildern, z.B. RN = registriert Nurse muss ich nachweisen, dass ich mich regelmäßig weiterbilde. Es ist in GB so,dass wenn die Fachpflegekräfte nicht nachweisen, dass sie sich weiterbilden, verlieren sie die Erlaubnis zur Ausübung des Berufes. Das ist in anderen Beruf hierzu Land nicht anders. So muss man als Tanzsporttrainer/Tanzlehrer in einer ADTV - Tanzsschule sich alle zwei Jahre nachqualifizieren, weil man unter dem Label des zuständigen Tanzsportverbandes als Trainier tätig sein. Der DTV oder der ADTV stehen ja als Gütesiegel für guten Tanzsportunterricht.
Nun frage ich mich, bei der hier angesprochenen Weiterbildung, ob die Kosten von 8.500€ (für 5 Semester - und es sind ja nur die Studiengebühren!! ) wieder erwirtschaftet werden können von den Absolventen.
Mir sind noch viele Pflegestudenten vor Auge, die nach erfolgtem und erfolgreichem Studium kaum mehr verdient haben als eine Pflegekraft mit einer "Buchallergie".
Wer hilft den Pflegestudenten bei der Finanzierung, wenn nicht in Aussicht steht, dass sie nach erfolgreichem Abschluss mehr Gehalt bekommen, für ihre höher qualifizierte Arbeit, als zuvor? Ansonsten, so denke ich, wird sich das gute Projekt nicht lange aufrechterhalten können.
Unser Pflegenachwuchs achtet heute auch mehr auf ihre Einkünfte, statt nur auf ein gut gemeintes Lob, von wem auch immer, zu warten.
Sonnige Grüße, Michael Günnewig