Autor Thema: Bundessozialgericht: „Honorarpfleger“ in Heimen nicht selbstständig  (Gelesen 2964 mal)

Offline Thomas Beßen

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  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
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„Aufgrund des Personalmangels haben Pflegeheime häufig freiberufliche Kräfte beschäftigt. Damit ist es nun vorbei. Pflegefachkräfte dürfen in der Regel nicht auf Honorarbasis arbeiten, urteilte das Bundeszozialgericht.

In Alten- und Pflegeheimen herrscht Personalmangel. Viele ausgebildete Pflegefachkräfte haben deswegen vermehrt auf Honorarbasis gearbeitet. Dadurch konnten sie teils ihre Arbeitszeiten und Beschäftigungsbereiche aussuchen und erzielten außerdem deutlich höhere Stundenlöhne
. ...“

>>> https://www.tagesschau.de/inland/pflegefachkraefte-honorar-heim-101.html

Sonnige Grüße!
Thomas Beßen

Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.