Autor Thema: Urteil - Mit gefälschtem Zeugnis in die Pflege  (Gelesen 3636 mal)

Offline Thomas Beßen

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Urteil - Mit gefälschtem Zeugnis in die Pflege
« am: 10. April 2019, 17:37:30 »
"Ein 29-Jähriger aus Gauting bei München hat jahrelang mit gefälschten Papieren in verschiedenen Kliniken Oberbayerns gearbeitet. Das Schöffengericht in Starnberg hat den Mann, der vorgab, ein examinierter Krankenpfleger gewesen zu sein, nun zu 22 Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2200 Euro verurteilt. ..."

>>> https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/984224/urteil-getuerktem-zeugnis-pflege.html

Tja.
Mit vorabendlichen Grüßen!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Re: Urteil - Mit gefälschtem Zeugnis in die Pflege
« Antwort #1 am: 10. April 2019, 20:00:41 »
Muß ich jetzt nicht verstehen. Die RA Prüfung ist nur unwesentlich leichter zu bestehen. Wenn das nun kein Fake ist, und er sie auch nicht hat. Oder die Medien machen aus einem RH/RS einen RA, weil sie die Zusammenhänge nicht kennen. Aber bei 29 Jahren müsste er in der Realität ein echter Senkrechtstarter gewesen sein. Laut Medien betrieb er den Schwindel seit 2013. So, sagen wir er habe mit 17 angefangen zu lernen, dann braucht man 2 Jahre Erfahrungszeit, dann die Fachpflege, auch 2 Jahre. Wir sind nun bei 24. So nun noch das Studium. Ich würd sagen, da hat jemand bei den Einstellungsgesprächen gepennt.
VG
dino