Autor Thema: Bundesgerichtshof sieht Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer  (Gelesen 3064 mal)

Offline Thomas Beßen

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Bundesgerichtshof sieht Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer
« am: 04. April 2019, 18:42:43 »
"Ein Sportlehrer muss notfalls Erste Hilfe im Unterricht leisten können. Zur Amtspflicht von Sportlehrern gehört es, nötige und zumutbare Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen, entschied der Dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) heute in Karlsruhe (Az.: III ZR 35/18). ..."

>>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/102176/Bundesgerichtshof-sieht-Erste-Hilfe-Pflicht-fuer-Lehrer

Guten Abend!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Bundesgerichtshof sieht Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer
« Antwort #1 am: 05. April 2019, 11:01:42 »
Ist das nicht eh eine Bürgerpflicht?
Wie hoch ist die Kompetenz der Juristen, wenn sie das (richtigerweise!) einfordern?

Die Fort- und Weiterbildungen in den Berufen und Sportvereinen sollten öfter die ERSTE HILFE in ihr Programm aufnehmen.
Es hilft Jedem!!!

Rettende Grüße, Michael Günnewig

Offline dino

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Re: Bundesgerichtshof sieht Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer
« Antwort #2 am: 05. April 2019, 15:03:47 »
Hi, Gruppenleiter (Sportverein) müssen einen EH-Schein vorlegen. In vielen Schulen gibt es so genannte Schulsanitätsdienste. Es ist eine gute Sache, aaber die Gefahr einer Überforderung besteht. Die meisten "Notfälle" entpuppen sich als relativ harmlos:
 - Schürfwunde >Pflaster drauf
 - Schmerzen in einem Gelenk nach Sturz> ruhig stellen
 - Augenverletzung >beide Augen verbinden
 - Schnittverletzung mit Radiermesser>Arm hoch und (Druck-) Verband anlegen
 - Mathelehrer greift sich an die Brust, hat starke Schmerzen, läuft blau an, sackt zusammen und bleibt liegen>shit happeness. Notruf und BLS. Und hoffentlich ein KIT.

Zu den Juristen, also: Ein Jurist denkt nach (aber nur bis zur Gehaltsgrenze), trifft seine Entscheidung und verkündet sie. Und bevor er seine schwarze Kutte befleckt darf irgend ein Justizangestellter ran und Erste Hilfe leisten. Ein Jurist benötigt für seine Entscheidungen immer die nötige Distanz zum Geschehen, damit er sich davon nicht emotional einnehmen lässt.

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