Autor Thema: Lebend-Organspende: BGH gibt krankem Spender recht  (Gelesen 9529 mal)

Offline Thomas Beßen

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Lebend-Organspende: BGH gibt krankem Spender recht
« am: 30. Januar 2019, 18:11:05 »
"Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil einem Kläger aus Niedersachsen recht gegeben, der sich über die Risiken einer Lebend-Organspende schlecht informiert fühlte. Der Unternehmer Rainer Zietz aus Thedinghausen (Landkreis Verden) hatte seiner Frau im Jahr 2010 eine Niere gespendet. Der heute 54-Jährige hat sich nach eigenen Angaben von der Operation nie vollständig erholt. Er sei chronisch erschöpft und leide an einer eingeschränkten Nierenfunktion. Zietz war nach dem Urteil erleichtert: "Ich bin überwältigt, weil hier Rechtsgeschichte geschrieben wurde." Es sei wichtig, dass die Öffentlichkeit die Risiken der Lebend-Organspende wahrnehme. Ärzte müssten ihre Aufklärung jetzt anpassen. ..."

>>> https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Lebend-Organspende-BGH-gibt-krankem-Spender-recht,bgh138.html

Siehe auch https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/lebendorganspende-nierenspende-verwandte-urteil-bgh-1.4307831 und z.B. auch https://www.zeit.de/wissen/2019-01/bundesgerichtshof-staerkt-rechte-von-organspendern

Guten Abend!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.