Autor Thema: TVöD-K ab 1. März 2018  (Gelesen 3690 mal)

Online Thomas Beßen

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TVöD-K ab 1. März 2018
« am: 16. Januar 2019, 06:36:01 »
Die durchgeschriebene Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-K) vom 1. August 2006 in der Fassung der 11. Änderungsvereinbarung vom 18. April 2018 befindet sich hier in der Anlage.

Guten Morgen!
Thomas Beßen

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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.