Autor Thema: Krankenpfleger in der Altenpflege  (Gelesen 4887 mal)

Offline Tobi1702

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Krankenpfleger in der Altenpflege
« am: 07. Januar 2019, 17:02:01 »
Guten Tag,
ich schreibe gerade meine Abschluss-Arbeit zum Thema "Mangelberufe in der Gesundheit und Pflege".

Ich weiß, dass viele Krankenpfleger in der Altenpflege arbeiten, allerdings finde ich da nirgends eine Zitierfähige Quelle zu. Es sind ja beides geschützte Berufstitel, gibt es da irgend eine Verordnung oder ein Gesetz zu, dass Krankenpfleger in der Altenpflege arbeiten dürfen und haben Krankenpfleger auch die selben Befugnisse, oder ist es überhaupt nicht geregelt und jedem Betreiber selbst überlassen, welche Kompetenzen er seinen Mitarbeitern überlässt?

Und wie verhält es sich eigentlich mit den Altenpflegehelfern, sind der ihre Kompetenzen sehr stark eingeschränkt?

Wie gesagt es geht mir vor allem um belastbare Quellen, denn ich finde dazu wirklich keine Regelung, wer jetzt alte Menschen wie pflegen darf.

Danke im Voraus und liebe Grüße
Tobi
 

Offline Thomas Beßen

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Re: Krankenpfleger in der Altenpflege
« Antwort #1 am: 08. Januar 2019, 11:42:50 »
Hallo Tobi,

das ist schon eine interessante und zugleich komplexe Fragestellung, die Sie da aufgeworfen haben. Versuchen wir mal uns dem Ganzen ein wenig zu nähern.

Zitat
Abschluss-Arbeit zum Thema "Mangelberufe in der Gesundheit und Pflege"

Wie heißt der Thema Ihrer Abschlussarbeit genau? Wirklich wie oben angegeben oder etwa "Mangelberufe im Gesundheitswesen am Beispiel der Pflegeberufe" oder so?

Zitat
Ich weiß, dass viele Krankenpfleger in der Altenpflege arbeiten, allerdings finde ich da nirgends eine Zitierfähige Quelle zu.

Woher wissen Sie das, dass viele "Gesundheits- und Krankenpfleger" in der Altenpflege arbeiten? Zahlen dazu habe ich bisher auch noch nicht gefunden, geschweige denn wirklich belastbare.
Unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Gesundheitspersonal/Tabellen/Beschaeftigte.html z.B. findet man leider nur grobe Gesamtzahlen zu den Pflegeberufen hier und heute.

Zitat
Es sind ja beides geschützte Berufstitel

Da haben Sie recht. Das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz sind die Grundlagen dazu. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass auf Antrag eine dreijährige Altenpflegeausbildung um bis zu zwei Drittel verkürzt werden kann, wenn man vorher schon eine Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeausbildung durchlaufen hat. Umgekehrt genauso.

Zitat
gibt es da irgend eine Verordnung oder ein Gesetz zu, dass Krankenpfleger in der Altenpflege arbeiten dürfen

Eine solche Verordnung gibt es meines Wissens nicht.

Wenn man bedenkt, dass die Gehälter in der Altenpflege im Durchschnitt deutlich geringer sind als die in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, so kann mal eher erwarten, dass der Anteil der G(K)KP in der AP nicht allzu hoch ist (siehe z.B. http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,9975.0.html).

Zitat
oder ist es überhaupt nicht geregelt und jedem Betreiber selbst überlassen, welche Kompetenzen er seinen Mitarbeitern überlässt?

Kluge Betreiber werden nach Möglichkeit gut ausgebildete Pflegefachkräfte* nach ihren jeweiligen Kompetenzen einstellen und mündige Patienten bzw. Bewohner usw. werden kritisch, so wie Sie, recherchieren und nachfragen... :-)

Zitat
Und wie verhält es sich eigentlich mit den Altenpflegehelfern, sind der ihre Kompetenzen sehr stark eingeschränkt?

Das ist analog wie bei den Krankenpflegehelfern und Krankenpflegerhelferinnen zu sehen.


Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben und wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg bei Ihrer Abschlussarbeit! :-)

Viele Grüße!
Thomas Beßen

* in baldiger Zukunft (ab 2020!) auch Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann genannt >>> http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,9489.0.html
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Tobi1702

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Re: Krankenpfleger in der Altenpflege
« Antwort #2 am: 08. Januar 2019, 12:58:12 »
Erst einmal herzlichen Dank für die Mühe!

Hallo Tobi,

das ist schon eine interessante und zugleich komplexe Fragestellung, die Sie da aufgeworfen haben. Versuchen wir mal uns dem Ganzen ein wenig zu nähern.

Zitat
Abschluss-Arbeit zum Thema "Mangelberufe in der Gesundheit und Pflege"

Wie heißt der Thema Ihrer Abschlussarbeit genau? Wirklich wie oben angegeben oder etwa "Mangelberufe im Gesundheitswesen am Beispiel der Pflegeberufe" oder so?

Das Thema heißt: Mangelberufe in Gesundheit und Pflege - Aktuelle Entwicklungen und potenzielle Lösungen = Titel
Inhalt ist im wesentlichen eine vergleichende Fallstudie, anhand der Berufe Altenpfleger und Hausarzt

Zitat
Ich weiß, dass viele Krankenpfleger in der Altenpflege arbeiten, allerdings finde ich da nirgends eine Zitierfähige Quelle zu.

Woher wissen Sie das, dass viele "Gesundheits- und Krankenpfleger" in der Altenpflege arbeiten? Zahlen dazu habe ich bisher auch noch nicht gefunden, geschweige denn wirklich belastbare.
Unter https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Gesundheitspersonal/Tabellen/Beschaeftigte.html z.B. findet man leider nur grobe Gesamtzahlen zu den Pflegeberufen hier und heute.

Ist ein subjektives Gefühl, ich kenne z.B, selber 2 Krankenschwestern und man hört und liest es auch immer wieder. So wie ich das sehe, werden Krankenpfleger, wenn in der Altenpflege beschäftigt, einfach unter Altenpflege Fachkräfte geführt, denn die AA Zahlen weisen nur Fachkräfte, Helfer und Geringfügigbeschäftige aus. Zumindest ein paar Krankenpfleger muss es da ja geben. Aber genau da liegt ja eines meiner Probleme, es gibt da einfach keine Informationen zu, wie das nun genau ist.

Zitat
Es sind ja beides geschützte Berufstitel

Da haben Sie recht. Das Altenpflegegesetz und das Krankenpflegegesetz sind die Grundlagen dazu. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass auf Antrag eine dreijährige Altenpflegeausbildung um bis zu zwei Drittel verkürzt werden kann, wenn man vorher schon eine Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflegeausbildung durchlaufen hat. Umgekehrt genauso.

Danke, dass ist schon mal etwas konkretes, Quelle dazu wäre gut, ich kann aber auch selber suchen.

Zitat
gibt es da irgend eine Verordnung oder ein Gesetz zu, dass Krankenpfleger in der Altenpflege arbeiten dürfen

Eine solche Verordnung gibt es meines Wissens nicht.

Wenn man bedenkt, dass die Gehälter in der Altenpflege im Durchschnitt deutlich geringer sind als die in der Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpflege, so kann mal eher erwarten, dass der Anteil der G(K)KP in der AP nicht allzu hoch ist (siehe z.B. http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,9975.0.html).

Ja, 3,205€ zu 2624€ (Vollzeit).

Zitat
oder ist es überhaupt nicht geregelt und jedem Betreiber selbst überlassen, welche Kompetenzen er seinen Mitarbeitern überlässt?

Kluge Betreiber werden nach Möglichkeit gut ausgebildete Pflegefachkräfte* nach ihren jeweiligen Kompetenzen einstellen und mündige Patienten bzw. Bewohner usw. werden kritisch, so wie Sie, recherchieren und nachfragen... :-)

Das ist klar, nur die Frage ist, was er darf. Es geht einfach um die Theorie, was man wie handhaben könnte. Darf jeder Alte Leute pflegen? Oder gibt es wie bei Ärzten z.B. ganz klare rechtliche Vorschriften, wer mit welcher Ausbildung diese und jene Kompetenzen hat.

Zitat
Und wie verhält es sich eigentlich mit den Altenpflegehelfern, sind der ihre Kompetenzen sehr stark eingeschränkt?

Das ist analog wie bei den Krankenpflegehelfern und Krankenpflegerhelferinnen zu sehen.

Keine Ahnung wie das bei denen ist^^ Ich beschäftige mich eigentlich nur mit Altenpflegern.


Ich hoffe Ihnen ein wenig weiter geholfen zu haben und wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg bei Ihrer Abschlussarbeit! :-)

Viele Grüße!
Thomas Beßen

* in baldiger Zukunft (ab 2020!) auch Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann genannt >>> http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,9489.0.html

Und nochmals Danke

Offline Thomas Beßen

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Re: Krankenpfleger in der Altenpflege
« Antwort #3 am: 08. Januar 2019, 19:48:57 »
Nichts zu Danken, Tobi! Dafür steht www.pflegesoft.de ja auch - diesen Link bitte weitergeben... :)

Hier noch die Quellen zum noch aktuellem Altenpflegegesetz*:
http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,493.0.html - siehe § 7 "Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen"

und dem noch aktuellem Krankenpflegegesetz*:
http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,341.0.html - siehe § 6 "Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen"

Freundliche Grüße!
Thomas Beßen

* ab 1. Januar 2020: http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,9489.0.html - hier dann § 12 "Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen" im neuen Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline Tobi1702

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Re: Krankenpfleger in der Altenpflege
« Antwort #4 am: 09. Januar 2019, 13:00:31 »
Herzlichen Dank für die Quellen, das ist schon mal was handfestes und bringt mich weiter