Autor Thema: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer  (Gelesen 5162 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Das Verwaltungsgericht in Hannover entscheidet heute darüber, ob eine Zwangsmitgliedschaft bei der Pflegekammer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Alle in Niedersachsen tätigen Fachkräfte der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege sind beitragspflichtige Zwangsmitglieder der in diesem Jahr neu gegründeten Pflegekammer. Der zu leistende Beitrag wird nach dem Einkommen bemessen und liegt nach Kammerangaben maximal bei 280 Euro im Jahr. ..."

>>> https://www.t-online.de/nachrichten/id_84738978/verwaltungsgericht-entscheidet-ueber-klagen-gegen-pflegekammer.html

Siehe auch https://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article183415696/Verwaltungsgericht-entscheidet-ueber-Klagen-gegen-Pflegekammer.html

Sonnige Grüße!
Thomas Beßen
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Offline IKARUS

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #1 am: 07. November 2018, 12:43:09 »
Ich hielte es für sehr sinnvoll, wenn die Berufsverbände endlich mal klar stellen würden, wer eigentlich Zwangs-Mitglied in der Kammer werden und zahlen soll.
Ich habe es schon öfter angemerkt, dass hier ein Aufklärungsbedarf besteht, dem noch nicht nachgekommmen wurde.
Sonnige Grüße aus Essen, Michael Günnewig


Offline dino

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #2 am: 08. November 2018, 10:31:32 »
Ich bin und bleibe ein Gegner der Zwangskollektivierung. Einer meiner (vielen) Punkte ist, dass hier nur auf die (zahlungskräftigeren) Examinierten abgezielt wird. Warum nicht eine Vertetung für Alle? Brauchen die Ungelernten keine (für sie zugeschnittene) Fortbildung? Muss man ihnen nicht die Vorteile einer gestuften Ausbildung nahe bringen? Muss man erst den nichtssagenden Begriff "Pflegende" in die Welt setzen, und dann sich nur auf die "Zahlesel" konzentrieren? Wer kümmert sich dann um den Rest?
VG
dino

Offline Thomas Beßen

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #3 am: 08. November 2018, 14:03:39 »
Es ist entschieden: "Die Pflichtmitgliedschaft in der Pflegekammer ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover nach Angaben der Pflegekammer Niedersachsen am Dienstag entschieden. ..."

Quelle & mehr: https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/975530/verwaltungsgericht-hannover-pflichtmitgliedschaft-pflegekammer-bestaetigt.html

Mit freundlichen Grüßen des Chronisten
Thomas Beßen
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Offline IKARUS

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #4 am: 08. November 2018, 14:42:43 »
Gerne gebe ich dir Dino recht, wenn du es mit dem "Zahlesel" anführst und fragst: Wer kümmert sich um den Rest?
Du weißt, dass ich Befürworter der 'Kammer bin, aber die soll nur die 3-jährigen erfassen, so die Rückmeldung eines Berufsverbandes, den ich angefragt habe.
Auf meine Nachfrage nach dem "Rest", bekam ich keine Antwort.
Nun frage ich mich auch: Was wollen die? Warum grenzen die die Pflegehilfe und Pflegeassistenz aus? Ob meine Gedanke richtig sind, weiß ich nicht, bringe ihn aber mal hier an: Was kümmert es die Augenärzte, wenn die Chirurgen Probleme haben. Ich denke, dass hier die Ärzte weiterblicken, als es unsere Berufsgruppe kann. Solidarität innerhalb der Berufsgruppe! Wenn Ärzte was durchbringe wollen, praktizieren sie Solidarität. So kenne ich es aus meiner klinischen Erfahrung. Da standen dann da wie ein Mauer = Chirurgen, Internisten, Neurologen, HNO-Ärzte, ... Das hat die PFLEGE nicht hinbekommen bis heute. Und für die Zukunft sehe ich da auch keine Solidarität am Horizont aufsteigen.

Sonnige Grüße, Michael Günnewig

Offline dino

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #5 am: 08. November 2018, 19:03:22 »
Die Kammer ist nach derzeit geltendem Recht rechtmäßig. Auch ein Hr. Freisler dachte dass seine Urteile rechtmäßig sind. Ich nenne das Urteil Diebstahl mit Rückendeckung der Justiz. Die deutsche Justiz hat längst den Status unabhängig verlassen und bildet einen Staat im Staate. Natürlich durch unsere Steuergelder finanziert.
Ikarus, Du hast Recht. Ich halte die Kammern für einen ungezielten Schnellschuss aus der Hüfte. Doch ein Ziel gibt es, mit den Füßen aufstampfen und den Ärzten gegenüber sagen: Ätschi bätschi, wir haben auch eine Kammer. Allerdings wackelt die von Dir angesprochene Solidarität in der Ärzteschaft. Bei allen Standesbemühen, man hat die Assistenzärzte abgehängt. Sie fühlen sich großteils nicht vertreten. Dabei sind sie die größte Gruppe. Vielleicht will die Pflegekammer hier noch rigoroser vorgehen und KPH etc. erst gar nicht reinlassen. Oder es gibt vielleicht die Überlegung erst die Examinierten gleichzuschalten, und dann, nach einer Zeitlang, auch die Anderen heim ins große Pflegereich zu holen.  :evil:

VG
dino
« Letzte Änderung: 08. November 2018, 22:56:15 von dino »

Offline IKARUS

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #6 am: 09. November 2018, 10:27:11 »
Das mit der Kammer Dino ist kein Schnellschuss. Er ist scheint wohl überlegt zu sein. Gibt es doch um uns herum viele Beispiele. Nur ist es so, dass andere Länder Pflegehilfe und -asistenzeberufe nicht kennen und somit keinen ausschließen, wie Du es anführst.
Das trifft auch nicht meine Zustimmung! Ist aber wohl so ernsthaft gemeint.
Hilfskräfte im Krankenhaus z.B. in Polen habe absolute keinen pflegerischen Bezug bei ihren Aufgabe zu erledigen.
Wir haben hier die Pflegehilfe (Einjährige) und heute die Pflegeassistenz (6-monatige Ausbildung) hinzubekommen und es so gewollt (ich nicht!). Die Pflegeassistenten werden nur schmalspurig ausgebildet und sollen nach ihrer Ausbildung Tätigkeiten durchführen, für die sie nicht ausgebildet sind. Und hier halten sich die Berufsverbände zurück, weil sie sich ja nur für die Heilberufe zuständig fühlen.
Hallo Herr Günnewig, es geht immer nur um die Angehörigen des Heilberufs also Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger und Altenpfleger
Das finde ich nicht prickelnd!
Es ist und bleibt für mich eine Frage der Gesellschaft.
(Gesellschaft) Wie willst du gepflegt werden und was ist dir PFLEGE wert.
Für den Menschen, mit dem ich in einer Pflegebeziehung da sein will, bekommt meine ungeteilte Aufmerksamkeit. Für die anderen mögen sich dann die Pflegekräfte kümmern, die nicht da sein können, weil andere Menschen andere Prioritäten setzen, als es mir sinnvoll erscheint.
Ich glaube nicht, dass es um Gleichschaltung geht, sondern darum wie man auf Kosten der Pflegenden Geld spart, das für Anderes ausgegeben wird, weil hier Lobbyisten am Werke sind.
Sonnige Grüße, Michael

Offline dino

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Re: Verwaltungsgericht Hannover entscheidet über Klagen gegen Pflegekammer
« Antwort #7 am: 09. November 2018, 10:52:32 »
Das hast Du mit viel googwill geschrieben. Ich denke eher, das  hier seeehr wichtige Leute (von wichtigen Leuten zum Wichtigtuer ist es nicht weit) von der totalen Pflege träumen (Du nicht). :-D 8-) Eigentlich wollen sie nur Studierte vertreten, aaaber die bringen mangels Masse zu wenig Knete in die Kammerkasse. Ergo dürfen sie die GKP bezahlen.
VG
dino