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6 Vor der Ausbildung & danach... => Wissenswertes für Bewerber:innen inkl. Tarif-Angelegenheiten => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 20. Juli 2011, 16:22:29

Titel: Kleine Erinnerung an die 400,- "Piepen" als Abschlussprämie im Öffentl. Dienst
Beitrag von: Thomas Beßen am 20. Juli 2011, 16:22:29
Dieser § 17 des TVAöD müsste sich eigentlich schon im Öffentlichen Dienst rumgesprochen haben. Aber für alle, die dies womöglich noch nicht wussten (oder aber evtl. wieder vergaßen... :wink:), hier die Regelung:

§ 17 TVAöD:

"Abschlussprämie
(1) Bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung erhalten Auszubildende eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro. Die Abschlussprämie ist kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt. Sie ist nach Bestehen der Abschlussprüfung bzw. der staatlichen Prüfung fällig.
(2) Absatz 1 gilt nicht für Auszubildende, die ihre Ausbildung nach erfolgloser Prüfung aufgrund einer Wiederholungsprüfung abschließen. Im Einzelfall kann der Ausbildende von Satz 1 abweichen.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten erstmals für Ausbildungsverhältnisse, die im Jahr 2006 beginnen."


Ein Grund zur Freude, nicht wahr? Aber eben auch nur, wenn man die Abschlussprüfung auch besteht... :wink:
Rasche Grüße!
Thomas Beßen

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Titel: Re: Kleine Erinnerung an die 400,- "Piepen" als Abschlussprämie im Öffentl. Dienst
Beitrag von: Thomas Beßen am 20. Juli 2012, 10:02:13
Dies gilt heute genau so wie genau vor einem Jahr! :-)
Titel: Re: Kleine Erinnerung an die 400,- "Piepen" als Abschlussprämie im Öffentl. Dienst
Beitrag von: amabilis am 20. Juli 2012, 14:58:15
*räusper*

wie regelt sich das dann, wenn man im Modellprojekt 2 Examina besteht?

 :-D
Titel: Re: Kleine Erinnerung an die 400,- "Piepen" als Abschlussprämie im Öffentl. Dienst
Beitrag von: Björn Borgmann am 20. Juli 2012, 17:56:01
Liebe Kollegin,

entscheidend ist nicht das Ablegen des Examens, sondern die Beendigung des Ausbildungsverhältnisses durch das Ablegen der Prüfung. Es wäre ja fatal, wenn 2 Prüfungen notwendig sind und das Ausbildungsverhältnis mit dem Ablegen der ersten Prüfung enden würde, oder?

Im Zweifel heißt es aber genau zu schauen, was im Ausbildungsvertrag dazu geregelt ist. Dazu würde ich mich bei ver.di beraten lassen - und sofern nicht längst geschehen: Mitglied werden! Ohne Gewerkschaft gäb´s auch keine Abschlussprämie!

Gruß!
Titel: Re: Kleine Erinnerung an die 400,- "Piepen" als Abschlussprämie im Öffentl. Dienst
Beitrag von: Thomas Beßen am 05. September 2019, 17:44:30
Zitat
Dies gilt heute genau so wie genau vor einem Jahr! :-)

Und heute natürlich auch, siehe Anlage: TVAöD allg. Teil von Oktober 2018, Seite 11, § 17...

Flüchtige Grüße & noch weiterhin viel Erfolg bei den letzten Prüfungen! 8-)
Thomas Beßen

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