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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 30. Juli 2020, 08:21:51
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"Wer eine pflegebedürftige Person zu Hause pflegt, muss künftig unter bestimmten Voraussetzungen weniger Steuern zahlen. Das Bundeskabinett beschloss heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“. Es sieht unter anderem vor, dass die Pflege-Pauschbeträge erhöht werden.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums profitieren davon schätzungsweise mehr als eine halbe Million pflegende Angehörige. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson keine Einnahmen für die Pflege erhält, also etwa ein weitergeleitetes Pflegegeld, und dass die Pflege in der Wohnung der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen stattfindet."
>>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/115117/Pflege-Hoehere-Steuerfreibetraege-auf-dem-Weg
Sonnige Grüße!
Thomas Beßen