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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 29. Juni 2020, 06:16:50
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"Das Landgericht Hamburg hat ein Unternehmen, welches zusammen mit einem Arzt Krankschreibungen per Whatsapp angeboten hat, dazu verurteilt, dies zu unterlassen. Die Ausstellung eines Attests per Ferndiagnose stellt einen Verstoß gegen die ärztlich gebotene Sorfaltspflicht dar und ist daher rechtswidrig. ..."
>>> https://www.rechtsdepesche.de/au-scheine-per-whatsapp-geht-das/
Freundliche Grüße!
Thomas Beßen
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Das fällt mir gerade spontan ein!
Was ist , wenn ich eine "virtuelle" Grippe habe?
Auf welche Ideen so manche kommen. Was will man noch digitalisieren? Ob hier Augenmaß helfen kann vor dem virtuellen Wahn?
Analoge Grüße, Michael
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Auch unter dem Deckmantel harmlos kann sich etwas Ernstes verbergen. Als Tipp für die, die wirklich Beschwerden haben.
VG
dino