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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 16. Oktober 2016, 15:39:32

Titel: Medikament verwechselt: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Beitrag von: Thomas Beßen am 16. Oktober 2016, 15:39:32
"Methadon statt Melperon: Eine Krankenschwester der Frankfurter Uni-Klinik soll für den Tod einer 63 Jahre alten Patientin verantwortlich sein. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat am Freitag Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen eine Krankenpflegerin der Frankfurter Uni-Klinik erhoben. Die 25 Jahre alte Klinik-Angestellte soll einer Patientin statt des Beruhigungsmittels Melperon den Heroin-Ersatzstoff Methadon verabreicht und damit ihren Tod herbeigeführt haben. ..."


Quelle & mehr: http://hessenschau.de/panorama/fahrlaessige-toetung---krankenschwester-angeklagt,klage-krankenschwester-uniklinik-100.html

Grüße des Chronisten
Thomas Beßen
Titel: Re: Medikament verwechselt: Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Beitrag von: dino am 16. Oktober 2016, 15:51:37
Hm, also zwischen Gift und Eunerpan besteht ein kleiner Unterschied. Aber der Artikel ist einfach zu dürftig um sich eine Meinung bilden zu können, bis dahin: Blöd gelaufen :-(