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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 14. April 2014, 18:10:39

Titel: Schichtarbeiter-Rechte gestärkt: Wer krank ist, muss nicht nachts arbeiten
Beitrag von: Thomas Beßen am 14. April 2014, 18:10:39
"Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Schichtarbeitern gestärkt. Kann ein Schichtarbeiter aus gesundheitlichen Gründen keine Nachtdienste leisten, so ist er deswegen nicht arbeitsunfähig. Vielmehr müsse der Arbeitgeber die Arbeit möglichst so organisieren, dass der Betroffene nur tagsüber eingesetzt werde, entschieden die Richter am Mittwoch in Erfurt.

Geklagt hat eine Krankenschwester (Betonung durch Thomas Beßen), die seit 1983 im Schichtdienst an einem Krankenhaus in Potsdam arbeitet. Wegen einer Erkrankung musste sie zuletzt Medikamente nehmen, die sie schläfrig machen. Daher konnte sie keine Nachtdienste mehr schieben. Ihr Arbeitgeber erklärte sie deswegen für arbeitsunfähig. Er berief sich dabei auf Bestimmungen im Haustarifvertrag, wonach die Beschäftigten verpflichtet seien, Schichtarbeit auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen zu leisten. ..."


Quelle & mehr: http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/schichtarbeiter-rechte-gestaerkt-wer-krank-ist-muss-nicht-nachts-arbeiten-12887887.html

Urlaubsgrüße!
Thomas Beßen