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2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 11. April 2014, 12:25:04

Titel: Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises bzw. des Reisepasses
Beitrag von: Thomas Beßen am 11. April 2014, 12:25:04
Liebe PrüfungkandidatInnen* der Kurse K 2011 HT und K 2011 RG,

wie Sie wissen brauchen Sie als Anlage für Ihren Antag auf Zulassung zur Krankenpflegeprüfung nach § 5 (2) der KrPflAPrV eine amtlich beglaubigte Abschrift Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses. Falls ein Behördenvertreter sich weigern sollte, Ihnen eine solche auszustellen, so legen Sie bitte dieser Person das beiliegende Schriftstück des Bundesinnenministeriums vom 29. März 2011 vor bzw. zeigen Sie ihm via Ihrem Smartphone diese Zeilen bzw. die zugehörige Anlage. Danach sollte Ihnen die amtlich beglaubigte Kopie ausgestellt werden... 
(Für alle Fälle lege ich auch noch den entsprechenden Paragraphen 5 der KrPflAPrV bei.)

Viele Grüße!
Thomas Beßen

* vielleicht netter als "Prüflinge"... :wink:

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Titel: Re: Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises bzw. des Reisepasses
Beitrag von: Thomas Beßen am 09. Mai 2016, 14:04:40
Liebe PrüfungkandidatInnen des Kurs' K 2013 HT,

diese Hilfe (s. oben) könnte auch für Sie sehr hilfreich sein...

Auf geht's zur Prüfung! :-)
Herzliche Sommergrüße!
Thomas Beßen
Titel: Re: Amtlich beglaubigte Abschrift des Personalausweises bzw. des Reisepasses
Beitrag von: Thomas Beßen am 02. Mai 2017, 10:24:20
Liebe PrüfungkandidatInnen nun der Kurse K 2014 HT und K 2014 RG,

diese Hilfe (s. ganz oben) könnte auch für Sie sehr hilfreich sein...

Und wiederum heißt es: Auf geht's zur Prüfung! :-)
Herzliche Grüße!
Thomas Beßen