pflegesoft.de - das Pflege(aus)bildungsforum
2 Die Pflege und ihre Ausbildung => Relevante Fächer, Themenbereiche (TB), Curriculare Einheiten (CE) => Sonstige pflegerelevante Kenntnisse aus Recht + Politik + Wirtschaft => Thema gestartet von: Thomas Beßen am 18. Januar 2013, 15:52:00
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"Seit dem Sommer durften psychisch Kranke nicht mehr gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Jetzt hat der Bundestag den Weg für Zwangsbehandlungen wieder freigemacht. Befürworter begründen dies mit der Fürsorge für die Betroffenen - Kritiker sprechen von Folter. ..."
Quelle & mehr: http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/psychisch-kranke-menschen-bundestag-billigt-zwangsbehandlungen-im-notfall-1.1576155 (18.1.2013)
Chronistengrüße!
Thomas Beßen
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Die Kritiker sollten sich einmal überlegen, dass man mit der Medikation auch Leidensdruck vom Patienten nimmt. Rund um die Uhr z. B. Stimmen zu hören die den Patienten beschimpfen ist nicht angenehm. Auch eine Fixierung ohne begleitende medikamentöse Therapie ist meines Erachtens ethisch nicht nachvollziehbar und setzt die betroffenen Menschen zusätzlichen Stressfaktoren aus.
VG dino
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Danke für die schnelle Info. Meinen Reader zum Thema Unterbringung + Fixierung gleich ergänzt.
VG
Norbert