Autor Thema: Gesundheits- und Krankenpfleger steht Geld für Umkleidezeit zu  (Gelesen 3411 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
"Krankenhauspersonal kann für die Zeit des An- und Ausziehens seiner Dienstkleidung Lohn verlangen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden. Geklagt hatte ein Krankenpfleger aus Niedersachsen. Sei die genaue Umkleidezeit nicht ermittelbar, könne sie für die Entlohnung geschätzt werden, entschieden die Richter. Laut BAG handelt es sich beim An- und Ablegen "besonders auffälliger Dienstkleidung" um vergütungspflichtige Arbeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber die Kleidung vorschreibt. Dann kann selbst der Weg zur Umkleide als Arbeitszeit gewertet werden. Wenn die Dienstkleidung allerdings zu Hause angelegt werden kann und nicht besonders auffällig ist, gibt es keine Vergütung. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitskleidung privat nutzen darf. ..."

>>> https://www.ndr.de bzw. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Krankenpfleger-steht-Geld-fuer-Umkleidezeit-zu,krankenpfleger548.html

Guten Abend!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.049
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Re: Gesundheits- und Krankenpfleger steht Geld für Umkleidezeit zu
« Antwort #1 am: 21. Dezember 2017, 19:52:05 »
Also die Auffälligkeit der Klamotten wär mir primär egal, aber wir reden in der Klinik über Schutzkleidung. Und die möchte ich nicht unbedingt zu Hause auf dem Sofa anhaben wenn ich grade Schwester Stefanie oder die 1000 Wiederholung der Schwarzwaldklinik in der Glotze guck. Da kommen dann aus den Taschen die Viren und Bakterien und glotzen mit. Andersrum darf kann ich zu dem Thema gar nix sagen. Ich hab ne Weißzeugallergie und meine Ärztin hat mir das Tragen von Weißzeug verboten. Sie sagte mir darauf würde man immer sofort die Kaffeeflecken sehn.
VG
dino

Offline IKARUS

  • Member
  • *
  • Beiträge: 2.887
  • Tanzen ist Träumen mit den Füßen
Re: Gesundheits- und Krankenpfleger steht Geld für Umkleidezeit zu
« Antwort #2 am: 21. Dezember 2017, 21:16:28 »
Bleibt für mich die Frage, ob die Geschäftsführung des Krankenhauses (Verwaltungsdirektor und Pflegedirektorin!) dies zubilligt.
Es gab diese Diskussion von vielen Jahren vor allem in Großkliniken, wo die entsprechenden Umkleidekabinen zur Verfügung gestellt wurden.
Es gab da die Diskussion, dass die Dienstzeit mit dem Betreten des Klinikgeländes beginnt. Der damalige aktuelle Weg, den die Pflegemitarbeiter zurücklegen mussten, betrug ca. 18 Minuten für das Einkleiden und 18 Minuten für das Auskleiden. Gescheitert ist das Projekt an der Tatsache, dass einige Pflegende in ihrer Dienstkleidung (es ist eine Schutzkleidung!) nach Hause gingen. Das widerspricht dann dem Gedanken der Schutzkleidung. Sie soll uns beruflich schützen und nicht unser privates Umfeld.

Es gibt Bereiche in der PFLEGE wo Schutzkleidung nicht den Stellenwert hat/haben muss wie in der Chirurgie, weshalb man auf "weiße Kittel" verzichten kann und will. Da würde die ganze Diskussion der Umkleidezeit nicht greifen.
Beste Grüße, Michael

Offline dino

  • SchülerInnen & DozentInnen Vitos Hochtaunus u. Rheingau
  • *
  • Beiträge: 5.049
  • In der Ruhe liegt die Kraft
Re: Gesundheits- und Krankenpfleger steht Geld für Umkleidezeit zu
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2017, 09:54:00 »
Wie Du geschrieben hast, dass war früher. Die meisten Kliniken haben eine elektronische Zeiterfassung, und der Dienst beginnt mit dem Einstechen. Nach Dienstende andersrum. Es rennt doch (hoffentlich) keiner erst auf die Station, sagt moin, und rennt dann los sich umziehn und sticht sich dann ein. Und abends umgekehrt :-D :-D :-D Aber das Thema ist ein typisches Nebenkriegsschauplatzthema, es lenkt nur ab. Hauptproblem in den Einrichtungen ist die Personalausstattung mit qualifizierten Kräften.
VG
dino