Hallo "schuster82",
Ihre Frage ist etwas schwierig für mich da ich in Hessen lebe und mich eher hier auskenne. Spontan aber fällt mir als Erstes das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (
https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/) ein, das hat eine große Abteilung Pflege. Dort würde ich zunächst ansetzen und mich durchfragen. Die verfügen mit Sicherheit als Fachaufsichtsbehörde über Listen der entsprechenden Fort- und Weiterbildungseinrichtungen in Bayern.
Aber auch die Bayerische Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Pflegeberufe (
http://www.bay-arge-pflege.de) bzw. den Bayerischen Landespflegerat unter
http://bayerischer-landespflegerat.de würde ich an Ihrer Stelle kontaktieren. Und natürlich geben auch die entsprechenden Berufsverbände wie z.B. der DBfK (
https://www.dbfk.de/de/ueber-uns/region-suedost/index.php) hier gerne Hilfestellungen. Last not least würde sich bestimmt auch ein kleine Rückfrage bei Ihrer "alten" Altenpflegeschule lohnen...
Grundsätzlich ist es auch möglich, dass Sie quasi Ihre Altenpflegeausbildung um eine
verkürzte Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 6 Krankenpflegegesetz ("Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen" - siehe
http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,341.0.html) aufstocken. Sie machen mit Ihrer Anfrage hier einen hoch motivierten, positiven Eindruck, deswegen komme ich darauf.
Die zuständige Behörde kann auf Antrag eine andere Ausbildung (also Ihre Altenpflegeausbildung!) im Umfange ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln anrechnen. Danach stünden Ihren jede Menge zusätzlicher Möglichkeiten offen. Vielleicht auch eine interessante Sache für Sie...
Abendliche Grüße!
Thomas Beßen