Autor Thema: Gericht: Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig  (Gelesen 2820 mal)

Offline Thomas Beßen

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Gericht: Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig
« am: 27. November 2017, 14:54:07 »
"In einem Pflegeheim mit 50 bis 60 Bewohnern genügt es nicht, wenn ein einzelner Krankenpfleger die Nachtwache übernimmt. Das urteilte das Verwaltungs­gericht Cottbus. Wie das Gericht heute mitteilte, haben die Richter in einem Eil­verfahren über den Bescheid des Landesamtes für Soziales und Versorgung gegen den Betreiber eines Brandenburger Pflegeheims entschieden. Der Heimbetreiber hätte sich laut Bescheid zu festgestellten Mängeln und deren Beseitigung äußern müssen, dagegen aber Widerspruch eingelegt. ..."

>>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/83644/Gericht-Ein-Nachtpfleger-fuer-60-Heimbewohner-ist-zu-wenig?utm_source=dlvr.it&utm_medium=twitter

Siehe auch http://www.vg-cottbus.brandenburg.de > Pressemitteilungen > 24.11.2017

Flüchtige Grüße!
Thomas Beßen

p.s.: mal wieder eine Nachricht aus dem Ärzteblatt, nicht aus dem Pflegeblatt... 8-)
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Gericht: Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig
« Antwort #1 am: 27. November 2017, 16:18:28 »
Die Kritik Thomas ist mehr als berechtigt!!
Ich mache von dieser Seite eine Kopie und lege sie am 5.12. dem Landesvorsitzenden des DBfK vor, mit dem ich mich treffen werde.
Meine Frage soll lauten: warum schreibt/fordert das nicht der DBfK oder der DPR ein.
Warum muss ein anderer Berufsstand auf Mißstände in der Pflege hinweisen, oder warum muss der Landespolitiker Herr Lauman (CDU, NRW Gesundheitsminister) darauf hinweisen, dass die Pflegende sich aktiv für ihre Interessen eintreten müssen. 

Beste Grüße aus Essen, IKARUS

Offline dino

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Re: Gericht: Ein Nachtpfleger für 60 Heimbewohner ist zu wenig
« Antwort #2 am: 27. November 2017, 19:45:48 »
Die Vorsitzenden haben wichtigeres zu tun, die hocken vorm Spiegel und wiederholen immerfort: Wir sind Pflegende, wir sind Pflegende.....etc. Es gibt die Berufsgruppe der GkP, Fkp, Kph, etc. Alles Berufe mit einem Tätigkeitsfeld, incl. Examen. Aber Pflegende? Nie gehört. Man sagt auch nicht zu einem Feuerwehrmann Allroundretter, ein Polizist geht an die Decke wenn man ihn Ordnungshüter nennt und ein BW-Angehöriger heißt nicht Paul nur weil er bei den Grenis ist.
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dino