Autor Thema: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen  (Gelesen 6314 mal)

Offline Denise76

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Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« am: 31. Oktober 2017, 11:43:38 »
Kann mir jemand Auskunft geben?
Ich bin Krankenschwester (Examen '97) und habe bisher auf vielen Fachabteilungen gearbeitet.
Im Moment arbeite ich auf der operativen/ onkologischen Gynäkologie. Da auf unserer Etage auch die Geburtshilfe ist und wir ein gutes Team sind habe ich dort immer mal wieder ausgeholfen. Nun bin ich wegen Personalmangel dort regelmäßig eingesetzt und arbeite auch selbstständig.
Wie ist die rechtliche Situation? Darf ich als "normale" Krankenschwester eigenverantwortlich mit Neugeborenen arbeiten? Meine Fachkenntnisse sind da sehr begrenzt und beruhen zum Großteil auf meinen Erfahrungen als Mutter von zwei Kindern.
Meine größte Sorge ist: Was ist wenn ein Kind auffällig ist und ich das nicht erkenne?
Die Kinder sind die meiste Zeit bei der Mutter und ich habe nur ein kleines Zeitfenster um das Neugeborene zu beurteilen.
Gibt es Fachweiterbildungen oder Kurse die ich belegen kann?

Vielen Dank schon mal
Denise

Offline IKARUS

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2017, 12:10:57 »
So wie ich es lese/verstehe Denise, hat die PDL, aus welchen Gründen auch immer, dich in diesen Bereich gesetzt/versetzt.
Welche Gespräche gab es vor dem jetzigen Einsatz?
Gab es eine vorbereitende/einarbeitende Zeit für das "neue" Arbeitsfeld?

Ja, es gibt Fachweiterbildungen für die Pädiatrische Intensivpflege. Hatten wir in unserer Fachweiterbildungseinrichtung an der UK auch. Eventuell in Frankfurt??
Mir ist ja dein Heimatort nicht klar!
Eine kluge PDL würde dich sicherlich [gut!] beraten!!
Ansonsten gilt der juristische Satz: "Wer eine Tätigkeit übernimmt, muss hierfür die Verantwortung übernehmen = Haftungsrecht
oder sie/er muss sie ablehnen. Hier liegt die Krux! Dann "spiele ich mit meinem Arbeitsplatz, wenn ich gegenüber der ... PDL NEIN sage. 
Eine fürsorgliche PDL macht aber so etwas nicht, wie es bei mir beim lesen angekommen ist.

Wünsche dir viel Erfolg und eine große Portion Spaß in unserem tollen Beruf,
IKARUS

Offline norbert1507

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #2 am: 31. Oktober 2017, 15:56:24 »
Ich schlage dir vor, meinen Reader zum Thema Anordnungs- und Durchführungsverantwortung mal durchzulesen.
Der Arbeitnehmer hat aufgrund der Fürsorgepflcht des Arbeitgebers Anspruch auf Schulung/Einweisung in seine Aufgaben.
Kann der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausführen, hat er die Möglichkeit den Arbeitgeber mündlich oder schriftlich darauf hinzuweisen. Insbesondere wichtig, um in einem möglichen Schadensfall nicht haftungsrechtrechtlich zur Verantwortung gezogen werden zu können.
Siehe auch Ausführungen zur Überlastungsanzeige.
Aufgrund meienr über 40jährigen Erfahrungen im Personalwesen rate ich jedoch dringend dazu, erstmals alles einvernehmlich durch Gespräche zu regeln.
Siehe hierzu auch meine Hinweise im angefügten Reader.
Alles Gute.
Norbert

Offline IKARUS

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #3 am: 31. Oktober 2017, 16:17:24 »
Es ist immer das Beste, wenn Betroffenen miteinander reden!
Nun ist es aber auch so, dass hierzu der Vorgesetzte bereit sein muss. Bei einer Versetzung ohne vorherige Schulung auf das neue Arbeitsfeld hin, zweifle ich an dieser Bereitschaft der PDL.
Haben wir doch Heute auch im Pflegedienst das "Instrument" des befristeten Arbeitsvertrages. Ob sich da ein Mitarbeiter "wehrt"?

Norbert, wenn Sie schreiben, dass auch Sie 40 Jahre im Beruf sind, dann kennen Sie ja sicherlich auch die unsichtbaren Fallstricke die so im Wege herumliegen.
Ihr Reader ist super!!!

Grüße aus Essen, IKARUS

Offline Denise76

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #4 am: 02. November 2017, 17:31:52 »
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Um die Frage bezüglich eines vorrangegangenen Gespächs zu beantworten: Es gab keins.
Bei einem Teamgespräch wurde im Nebensatz von meiner Stationsleitung erwähnt: "Es ist überall knapp. So ist das nun mal. Denise ist ja jetzt auch bis auf weiteres im Säuglingszimmer eingesetzt." Ich wurde nicht gefragt. Meine PDL hat mir in einem Gespräch unmissverständlich zu verstehen gegeben, daß ich einen Vertrag für das Haus und nicht für eine Station habe. Wenn ich mich dem ganzen nicht gewachsen fühle sollte ich über einen berufliche Umorientierung nachdenken.
Selbst die Stationsleitung für die Geburtshilfe und den Kreißsaal ist "nur" normale Krankenschwester. Es hat sich niemand für die Stelle beworben. Und auch jetzt bleiben die Bewerbungen aus.
Ich möchte meine Kollegen nicht hängen lassen. Aber mit "Halbwissen" kann ich nicht arbeiten.
Ich bin ratlos.
P.S.: ich wohne im Ruhrgebiet

Offline dino

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #5 am: 02. November 2017, 18:11:56 »
Hi Denise, wie es gelaufen ist halte ich für suboptimal. Vom Ablauf her würde es zu einem kleinerem bis mittlerem Haus passen. Wahrscheinlich Personalknappheit wohin man blickt. Man stopft (provisorisch) ein großes Loch indem man ein kleines vergrößert. Die Alternative zum Löcher stopfen wäre diese adäquat zu besetzen oder die Abteilung schließen. Es könnte allerdings auch sein das eine Station leicht überbesetzt ist. Dann ist es (kostenmäßig) einfacher diese Kraft umzusetzen. Durch Dein Aushelfen kennst Du Dich schon mal etwas aus, die Abläufe sind Dir auch bekannt. Das hat Deine PDL zur Kenntnis genommen und sie sah die Lösung ihres Problems. Bei der dürftigen Bewerbersituation könnte "bis aut weiteres" irgendwann in dauerhaft umgewandelt werden. Wenn möglich beantrage auf einer "echten" Säuglingsstation zu hospitieren. Nur leider könnte die Antwort dann lauten: Wir haben Sie zum Arbeiten versetzt, nicht das sie auf Fortbildung gehen. Was Du einfordern kannst wäre ein Gespräch mit der PDL im Beisen mit jemand vom Betriebsrat. Hier könntest Du die Übernahmeverantwortung ansprechen. Das Gespräch könnte sich aber auch zum Knieschuss für Dich entwickeln und Du wärst anschließend das rote Tuch für Eure PDL. Wie Du letztendlich reagierst ist Deine alleinige Entscheidung. Zieh Dir keinesfalls den Schuh "ich darf niemand hängen lassen" an, es geht um Dich. Du willst weiterhin problemlos in den Spiegel gucken können. Viel Glück bei Deiner Entscheidungsfindung.
dino

Offline IKARUS

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #6 am: 02. November 2017, 19:06:09 »
Hallo Denise,
nach dem ich nun deinen Beitrag und die Antwort vom Dino gelesen habe (die meinem Standpunkt sehr nahe ist), kann ich nur mich so äußern, weil Du ja auch im Ruhrgebiet lebst, dann orientiere dich räumlich um. Das ist in Niedersachsen, Hessen und Bayern (weil es Flächenstaaten sind!) schwieriger als hier im Pott.
Ich an deiner Stelle würde erstmal weiter arbeiten und mich umsehen. Egal ob in Herne oder Werne, Castrop oder Wanne, Bochum oder Essen, ...
Dino hat recht, wenn er schreibt, dass wir zuerst an uns selber denken müssen. Nur wenn es uns selber gut geht, können wir auch dauerhaft für andere da sein.  Für mich ist das kein Egoismus und wenn dann positiver! Ich habe gelernt an mich zu denken, ohne die Anderen zu vernachlässigen im Rahmen meiner Dienstzeit. Selbstverständlich sind hiervon Notfälle ausgenommen.
Lass dich nicht von der emotionalen Keule treffen, die einige "Vorgesetzte" schwingen. Das habe ich in sehr sehr trauriger Weise am eigenen Leib zu spüren bekommen. "Wenn sie den Anforderungen nicht (mehr!) gewachsen sind, dann müssen sie sich umorientieren!" Das nach 10 Jahren im ITS - Bereich.
Ich kann und sollte hier nicht alles ausplaudern, aber ich kann mir deine seelische Zerrissenheit sehr gut vorstellen.
Beste Grüße aus Essen, IKARUS

Offline Denise76

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Re: Voraussetzungen für das Arbeiten mit Neugeborenen
« Antwort #7 am: 02. November 2017, 21:39:38 »
Vielen Dank noch mal an Dino und Ikarus.
Von dieser Seite erhoffe ich mir in erster Linie einen rechtlichen Rückhalt um besser argumentieren zu können. Die Infos von Ikarus und Norbert waren dabei sehr hilfreich. 
Ich gehe davon aus, daß ich nach Einarbeitung auch als "normale" Krankenschwester allein und eigenverantwortlich mit Neugeborenen arbeiten darf.
Dies war mir nicht ganz klar. Ich dachte man müsse eine Ausbildung zur Kinder ks oder Hebamme haben, da hier die Krankheitsbilder von Säuglingen Teil der Ausbildung sind. Auch meine Kollegen könnten mir diese Frage nicht beantworten.
Meine Stationsschwester würde ich zum Gespräch bitten wenn ich alle Infos habe.
Lieben Gruß,
Denise