« am: 24. August 2017, 06:20:45 »
"Neuregelung des Mutterschutzgesetzes: Die wichtigsten Änderungen, die Sie als Pflegekraft kennen sollten!
Das 65 Jahre alte Mutterschutzgesetz wird reformiert. Unter anderem sollen die Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere flexibler werden. Ziel war ein zeitgemäßer Ausgleich zwischen Gesundheitsschutz für Mutter und Kind sowie einer selbstbestimmten Teilhabe der Frau am Arbeitsleben.
"Zunächst wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes erweitert. Ab dem 1. Januar 2018 werden viel mehr Frauen unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen", schreibt Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther im aktuellen digitalen Magazin der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
Ausweitung auf Schülerinnen und Studentinnen
Für die Pflege sind folgende Gruppen besonders wichtig: "Unsere Schülerinnen, die sich in betrieblichen Berufsausbildung befinden, Frauen, die als Mitglied einer geistlichen Genossenschaft, als Diakonissen oder als Angehörige einer ähnlichen Gemeinschaft auf einer Planstelle oder aufgrund eines Gestellungsvertrages für diese tätig werden (auch während der Zeit ihrer dortigen außerschulischen Ausbildung), und Frauen, die als Freiwillige nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetzes in den Pflegeeinrichtungen beschäftigt werden", fasst Rechtsanwältin Bierther zusammen. ...">>>
https://www.pflegen-online.de/neuer-schutz-fuer-muetter-im-pflegeberufGuten Morgen!
Thomas Beßen
Gespeichert
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.