Autor Thema: Krankenhaus in Winterberg haftet für Fenstersturz einer dementen Frau  (Gelesen 3023 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Für den Sturz einer dementen Patientin aus einem Klinikfenster muss ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen etwa 93.300 Euro Schadenersatz zahlen.
Wie das Oberlandesgericht Hamm mitteilte, haben die Richter bereits mit Urteil vom 17. Januar entschieden, dass das Krankenhauspersonal das Fenster besser hätte sichern müssen und somit gegen seine Fürsorgepflichten verstoßen habe. ..."


>>> https://www.kma-online.de/aktuelles/recht/detail/krankenhaus-in-winterberg-haftet-fuer-fenstersturz-einer-dementen-frau-a-34648

Frühe Chronistengrüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Heißt dann hier "... sicher müssen ..." abschließen? Wo beißt sich dann diese Aussage mit der Freiheitsberaubung, wenn wir einen Menschen daran hindern, dass er sich frei bewegen kann. Mann ersetze nur das Fenster gegen die Tür. Die Bewohnerin läuft auf die Straße und verursacht einen Unfall. Egal ob sie dabei zu Schaden kommen könnte. Dem Personal wird mangelnde Aufsichtspflicht vorgeworfen. Die Fußfesseln sind ja nicht erlaubt oder benötigen eine richterliche Erlaubnis, wenn sie über 24 Stunden getragen werden soll/muss. Wie sollen wir aber bei der dünnen Personaldecke überall unsere Augen und Hände haben? Die Antwort könnte lauten: "dann müssen sie ihren Tag besser organisieren und das Wichtige von dem etwas weniger Wichtigem trennen können.

Das heißt für uns!! Egal was passieren wird, die letzten Entscheidungen haben im Konfliktfall die Juristen und entscheiden am grünen Tisch nach den vorliegenden Gesetzten und nicht nach Mitgefühl gegenüber dem Personal.

Achtsame Grüße, IKARUS

Offline dino

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Moin, so einfach kann man es nicht darstellen
Mann ersetze nur das Fenster gegen die Tür.
Einen Raum/Haus verlässt man nicht durch ein Fenster, sondern durch die Tür. Von daher wären geschlossene Fenster ok. Zudem man Fenster so einstellen kann das sie nicht komplett aufgehen. Bei den  Türen wird es komplizierter. Sie dürfen zwar geschlossen sein, aber wenn jemand raus will müssen sie geöffnet werden. Außer eine Unterbringung liegt vor. Dies kann aber, Föderalismus, je nach Bundesland variieren. Ich weiß jetzt aber net warum Du Fußfesseln erwänst, in dem vorliegenden Fall hätten sie nüschte gebracht.
In diesem Fall hat aber das Gericht zu 100% korrekt geurteilt. Die Patientin war mobil, sie hätte in eine Gerontopsychiatrie verlegt werden können. Und wenn das dortige PP alles sauber dokumentiert hat ist es sogar größtenteils außen vor.
VG
dino