Autor Thema: Position BFLK zum Einsatz von Pflegeazubis im Maßregelvollzug (MRV) vom 31.01.17  (Gelesen 3751 mal)

Offline Thomas Beßen

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Das aktuelle Positionspapier des Netzwerks Forensik/BFLK zum Thema "Einsatz von Auszubildenden in der Pflegeberufen im Maßregelvollzug (MRV)" findet sich hier im Netz: http://www.bflk.de/sites/default/files/doku/bflk_positionspapier_krankenpflegeazubis_im_mrv_0.pdf (und in der Anlage)

Sonnige Grüße an den Eichberg! 8-)
Thomas Beßen

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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Nach dem ich den Artikel aufmerksam gelesen habe, möchte ich folgende Frage stellen.
Sind hier SchülerINNEN der Grundausbildung gemeint oder die die in einer Fachweiterbildung sich befinden.
Bei dem Ersten könnte ich zustimmen. Denn junge Menschen könnten im Übereifer etwas unternehmen, ohne die kommenden Folgen zu kennen um sie abzuwägen, damit kein Schaden für den Betroffenen und die Gesellschaft entsteht. 
Bei den ausgebildeten GuK´s , die ja bereits über mehr Lebenserfahrung verfügen, könnte ein Einsatz möglich aber sicherlich nicht konfliktfrei sein.

Ich erinnere meine Ausbildung in der wir 5 JVA-Beamte hatten, die sich zur Krankenpflegekraft ausbilden ließen. Sie hatte alle theoretischen Stunden bei uns absolviert und die Pflichtstunden in der Klinik = Chirurgie und Innere Medizin.

Nun stellt sich mir die Frage, ob eine ausgebildete GuK mit Fachweiterbildung im MRV arbeiten kann ohne eine weitere Qualifizierung. Sicherlich benötigen sie dann noch eine Unterweisung in juristischen Angelegenheiten.

Danke bereit jetzt für EURE Mühen, IKARUS