Autor Thema: Bundesarbeitsgericht: DRK-Schwestern verlieren arbeitsrechtlichen Sonderstatus  (Gelesen 2576 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
"Rot-Kreuz-Schwestern müssen künftig als Leiharbeiterinnen behandelt werden, wenn sie von ihrer Schwesternschaft in Krankenhäuser außerhalb des DRK eingesetzt werden. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes haben sie ihren bisherigen arbeitsrechtlichen Sonderstatus verloren.
Mit der Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts gelten sie jetzt als Arbeitnehmer. Damit fallen sie unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das am 1. April 2017 in Kraft tritt, und Leiharbeit auf 18 Monate begrenzt.
Außerdem handelt es sich um eine erlaubnispflichtige Leiharbeit. Damit muss auch der Betriebsrat der Klinik zustimmen, an die die Schwestern ausgeliehen werden.
Bislang galten DRK-Schwestern als Vereinsmitglieder. Durch diesen Sonderstatus wurde ihr oft jahrelanger Einsatz in Kliniken außerhalb des DRK nicht als Leiharbeit gewertet. ..."


Quelle & mehr: http://www.mdr.de bzw. http://www.mdr.de/nachrichten/politik/inland/drk-schwestern-verlieren-arbeitsrechtlichen-sonderstatus-100.html
Siehe auch https://www.waz.de bzw. https://www.waz.de/staedte/essen/drk-schwestern-verlieren-ihre-jahrzehntealte-sonderrolle-id209688651.html

Guten Morgen!
Thomas B.
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.