Autor Thema: Arbeitsrecht: Pflicht verletzt? Versetzung rechtens!  (Gelesen 3010 mal)

Offline Thomas Beßen

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 11.160
  • - die Menschen stärken, die Sachen klären -
    • http://www.pflegesoft.de
Arbeitsrecht: Pflicht verletzt? Versetzung rechtens!
« am: 10. Februar 2017, 06:33:29 »
"Allein die lange Verweildauer auf einer Station widerspricht noch nicht einer Versetzung. Erst recht nicht dann, wenn ein Mitarbeiter seine Pflichten verletzt.

Wird ein Krankenpfleger über Jahre auf einer bestimmten Station einer Klinik eingesetzt, ist er vor einer Versetzung nicht absolut geschützt. Sie ist jedenfalls zulässig, wenn der Krankenpfleger auf der bisherigen Station seine Pflichten verletzt hat, wie jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied. ..."


Quelle & mehr: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/928589/arbeitsrecht-pflicht-verletzt-versetzung-rechtens.html

Grüne Füße, pardon, frühe Grüße! 8-)
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.