Ja Dino!! Das ist es "DER RECHTLICHE RAHMEN" in dem wir uns bewegen (müssen). Das können wir (Pflegekräfte) nicht ändern. Das ist eine gesellschaftliche Aufgabe.
Wir könnten als Fachpersonal nur beratend tätig werden. Entschieden, wir sie/wir leben wollen, wird im Landes- oder Bundesparlament.
Menschlich verstehe ich ja alle Betroffenen, aber im Einzelfall kann ich nicht immer helfen. Da müsste ich mein Tun eventuell verantworten. Da nimmt mir keiner die Last von meinem Schultern.
Ich hatte letztlich im Unterricht eine Schülerin die es toll fand, dass es in der Schweiz die Möglichkeit gibt, der biologischen Regelung ins Handwerk zu pfuschen. Sie findet es blöde, dass das bei uns nicht erlaubt ist.
Ich antwortete ihr, dass man mit manchen Verläufen kein Geld verdienen sollte. Da gehört auch neben dem Ableben der Organhandel, der dazu zählt.
Das ist bei uns verboten!!
Wenn das geändert werden soll, dann muss man viele Menschen gewinnen, die auf die entsprechenden Politikern (unserer gewählten Vertreter in den Parlamenten) einen Druck ausüben, damit Änderungen an den Gesetzen vorgenommen werden können.
Die Exekutive (im 18. Jahrhundert entlehnt aus dem französischen pouvoir exécutif „vollziehende Gewalt“ zu lateinisch exsequi „ausführen“) ist in der Staatstheorie neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei Gewalten.
Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), denen in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.
Wir leben nunmal hier! Wenn wir Anderes wollen, dann müssen wir uns bewegen.
Beste Grüße, Michael