Autor Thema: Kinderherzchirurgie und Fachweiterbildungsquote Intensivpflege  (Gelesen 3240 mal)

Offline Thomas Beßen

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Kinderherzchirurgie: Anforderungen an Fachweiterbildungsquote für Intensivpflege geändert

"Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Anforderungen an die Fachweiterbildungsquote von Pflegekräften in kinderkardiologischen Intensiveinheiten geändert. Die bisherige Übergangsregelung, die eine Anrechnung berufserfahrener Pflegekräfte auf die Quote des fachweitergebildeten Kinderkrankenpflegepersonals ermöglichte, wird durch eine Stichtagsregelung ersetzt. Zukünftig können nur noch Pflegekräfte auf die geforderte Fachweiterbildungsquote von mindestens 40 Prozent angerechnet werden, die spätestens zum 1. Januar 2017 eine ausreichende Berufserfahrung nachweisen konnten. Voraussetzung für diese einmalige dauerhafte Anerkennung einer ausreichenden Berufserfahrung ist, dass die Pflegekraft mindestens fünf Jahre in Vollzeit auf einer kinderkardiologischen Inten­siveinheit tätig war, mindestens drei Jahre davon zwischen 1. Januar 2011 und 1. Januar 2017. Den Beschluss zur Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie fasste der G-BA am Donnerstag in Berlin. ..."


Eine bemerkenswerte und bestimmt auch für alle anderen Fachbereiche interessante Beschlussfassung des G-BA (https://www.g-ba.de/) bezüglich der Fachweiterbildungsquote vom 24. November 2016...

Grüße nach Berlin!
Thomas Beßen



 
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.