Autor Thema: Härtefallregelung hessen  (Gelesen 3799 mal)

Offline Jules

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Härtefallregelung hessen
« am: 31. Oktober 2016, 13:02:02 »
Hallo ihr lieben,
Ich bin total verzweifelt, ich befinde mich seit 2012 in der ausbildung! War zwischendrin c.a ein dreiviertel jahr aufgrund einer mastektomie und einem 2013 erlangten zervixkarzinom zu hause! Gesundheitlich habe ich einiges geboten in dieser zeit! Jetzt sollte ich nun im januar zugelassen werden... jetzt wurde ein antidepressivum bei mir eingeschlichen und ich wurde auf der arbeit abgefangen und mich gebeten mich 2 wo ins krank zu begeben da ich so ja nicht arbeiten könne und ich aufgrunddessen wahrscheinlich wieder nicht angemeldet werde! Ich bin eine gute schülerin, alleinerziehend einer siebenjährigen tochter... ich weiss nicht mehr weiter, die schulleitung behauptet das hessen keine härtefälle durchlässt und sie mir keine empfehlung aussprechen werden... fürsorgepflicht bla bla, ich stünde kurz vorm burn out! Aber mich im 5. jahr hier festzuhalten macht mir ch fertig... auch finanziell! Was soll ich tun? Lg julie
Theorie etwa 2,4
Praxis 1,8

Offline Thomas Beßen

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Re: Härtefallregelung hessen
« Antwort #1 am: 31. Oktober 2016, 16:03:05 »
Hallo Jules,

was Sie da zu Ihrer Lage gepostet haben, ist wirklich misslich und sehr belastend. Obwohl ich noch einige Fragen zu Ihrer Schilderung hätte, rate ich Ihnen aus meiner Sicht schon jetzt dringlich zu einem sehr baldigen (weiteren) Gespräch mit Ihrer Schulleitung. Ich meine, dass hier zunächst versucht werden sollte, diese offensichtlich arg unklare Lage gemeinsam mit größerem Abstand zu sichten und zu strukturieren. In einem solchen Gespräch müssten alle Aspekte Ihrer komplexen Situation gemeinsam gründlich und in aller Ruhe erörtert werden, mit dem Ziel, Ihre Lage unter Berücksichtigung Ihrer Gesundheit möglichst rasch zu verbessern.

Wichtig u.a. in diesem Zusammenhang ist es vielleicht auch für Sie zu wissen, dass die Prüfung an sich und das spätere Erlaubnisverfahren zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Krankenpfleger“ usw. zunächst einmal formalrechtlich zwei getrennte Dinge sind. Denkbar wäre es z.B. sich zunächst auf den ersten Schritt zu konzentrieren (Ablegen der Prüfung) und danach den zweiten Schritt, unter Umständen auch etwas zeitversetzt, anzugehen (Erlaubnis auf Führung der Berufsbezeichnung).

Wenn Sie das Gefühl haben, besser in diesem Gespräch durch jemanden begleitet zu werden, so sprechen Sie im Vorfeld ruhig Ihre JAV bzw. Ihren Betriebsrat an oder einen Vertreter der Gewerkschaft Ver.di bzw. einen Rechtsanwalt. Meiner Erfahrung nach hilft die Hinzuziehung eines solchen „dritten Blickwinkels“ mitunter ungemein. Gerade bei solch offenbar vertrackten Situationen wie der Ihrigen…

Alles Gute und freundliche Grüße!
Thomas Beßen

p.s.:
Zitat
die schulleitung behauptet das hessen keine härtefälle durchlässt
- das kann nur ein Missverständnis sein…
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.