Autor Thema: Telemedizin: Lockerung des "Fernbehandlungsverbot" auch für Hessen?  (Gelesen 1533 mal)

Offline Thomas Beßen

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"In Baden-Württemberg wurden die Grundlagen gelegt, dass in Modellprojekten Ärzte Patienten ausschließlich über das Internet oder über das Telefon behandeln dürfen. Dazu hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg die in ihrem Bundesland geltende ärztliche Berufsordnung geändert. Damit werden dort telemedizinische Leistungen erlaubt, bei denen sogar der Erstkontakt zwischen Arzt und Patient nur noch digital erfolgt. Die Techniker Krankenkasse (TK) wünscht sich eine solche Regelung auch für Hessen. ..."

>>> http://www.e-health-com.eu bzw. http://www.e-health-com.eu/details-news/tk-hessen-wuenscht-sich-lockerung-des-fernbehandlungsverbot-auch-fuer-hessen/2d4f49002fa87ec627109a34d6c1ede8/

Frühe Grüße!
Thomas Beßen

Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.