Autor Thema: "Keine lebensverlängernden Maßnahmen" reicht nicht  (Gelesen 4228 mal)

Offline Thomas Beßen

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Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline dino

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Re: "Keine lebensverlängernden Maßnahmen" reicht nicht
« Antwort #1 am: 11. August 2016, 19:04:04 »
Tija, als damals die Verfügungen Mode wrden prophezeite ich das dies ein Knieschuss wird. Schlief früher jemand z. b. in einer Pamparsburg friedlich ein wurde entweder der Hausarzt oder der ärztliche Notdienst (kein NA!) geholt. Auf dem Land wurde ebenso der Hausarzt angerufen. Heute wird, so keine Verfügung vorliegt, der Rettungsdienst alarmiert. Denn ohne Verfügung wird davon ausgegangen das der Betreffende reanimiert werden möchte. So z. B. ach bei einem 95- jährigem mit globaler Herzinsuffizienz. Nun kommt noch der Faktor Kommunikation in den Einrichtungen dazu. Hat jemand nun eine Verfügung muss davon jeder im Team Bescheid wissen, auch Aushilfen, Rückkehrer aus dem Urlaub/Krank. Hat nun ein Patient eine Verfügung und sich eine Bolusaspiration zugezogen muss jedoch Alles versucht werden diese zu korrigieren. Haben wir nun eine wasserdichte Verfügung, passende Krankheiten und einen Angehörigen vom Fach ist alles in Ordnung, oder? Nein, weit gefehlt, wir leben schließlich in Klagirgistan.
Zum Fall: Der RD wird zu einer Reanimation alarmiert, die ILST setzt einen RTW sowie ein NEF ein. Das eintreffende Notfallteam findet folgende Situation vor. Im Schlafzimmer liegt in einem Pflegebett eine tote ältere Dame. Ihr Ehemann sitzt bewußtlos im Sterbevorgang in einem Stuhl neben dem Bett und hält die Hand der Verstorbenen. Mehrere Amp. Morphium befinden sich auf einem Tisch. Neben dem Bett steht ein Mann, stellt sich als Sohn der beiden und Arzt vor. Er erklärt dem Notfallteam das seine Mutter schwerst an Alzheimer erkrankt war und in kein Heim wollte. Sein Vater sei im Endstadium CA. Beide wollten ihr Leben gemeinsam beenden, eine Verfügung liegt vor und wurde dem NA übergeben. Es werden keine Reanimationsmaßnahmen unternommen und damit dem Wunsch des Paares entsprochen. Und nun kommts. Irgendjemand alarmierte nicht nur Rettungsdienst, nein, auch ene Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge wurde gestellt. Trotz eidesstattlicher Verfügung und Aussages des Sohnes, zur Erinnerung Mediziner, ermittelte die Staatsanwaltschaft. Erst ein Richter schlug das Verfahren nieder. Vor diesem Hintergrund wird so manche Reanimation erklärbar.
Wassagt uns dies? In Deutschland herrscht ein gesetzlicher Regulierungswahn in Verbindung mit pathologischen Klageideen.
VG
dino

Offline JoTho

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Re: "Keine lebensverlängernden Maßnahmen" reicht nicht
« Antwort #2 am: 12. August 2016, 13:00:12 »
Lieber Dino,

Du hast natürlich in Deinem Statement ein (leider) krasses Beispiel gebracht. Aber in der Regel sieht es so aus, dass deine Patientenverfügung rechtens ist und befolgt wird.
Im Rettungsdienst sieht es da leider schlechter aus, da einige Angehörige, trotz Patientenverfügung in ihrer Not den Rettungsdienst rufen, jedoch bei Vorliegen einer Verfügung wird schnell die Rea-Maßnahme eingestellt. Ich weiß, der RA, RS oder Notfallsanitäter muss das Eintreffen des Notarztes abwarten.

Aber hier stellt sich für mich die Frage: Es müsste eine deutlichere Aufklärung in den Familien stattfinden, d.h. Patientenverfügung ist weisungsgebunden.
Ich kenne dieses Thema aus der Praxis zu genüge....

Lg
JÖrg
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sondern auch für das, was wir nicht tun“.