Hallo Saraah,
ich werde mal versuchen, Ihnen ein wenig Hilfestellung zu Ihren Post zu geben.
Ich habe bald mein schriftliches Examen und tue mich leider ziemlich schwer mit TB 6+7.
Das mit dem sich schwertun mit den Themenbereichen 6+7 im Rahmen der schriftlichen (Kinder-)Krankenpflegeprüfung erleben nicht nur Sie. Meine Erfahrung ist, dass sehr, sehr viele "Prüflingen" hier Unsicherheiten bzw. Wissensdefizite haben. Allein diese Abstraktheit ist halt nicht jedermanns Sache...
Ich hätte mal eine Verständnisfrage und zwar im folgenden Anhang in Frage 2 wird danach gefragt, wie durch Pflegewissenschaftsergebnisse die Situation sturzgefährdeter Pat. verbessert werden kann. Ich bin mir nicht so sicher was genau ich da als Antwort wiedergeben soll..
Ich hätte jetzt an sowas gedacht wie: Dadurch kann eine Wissensgrundlage geschaffen werden, die zur Verbesserung der Pflege führt..
Hier haben Sie sich schon selbst eine gute Antwort gegeben:
Dadurch kann eine Wissensgrundlage geschaffen werden, die zur Verbesserung der Pflege führt
Das ist ja das A und O weshalb wir überhaupt Pflegewissenschaft betreiben. Und diese Pflegewissenschaft bewegt sich rund um die Pflege, um das Pflegephänomen "Pflege". Hier werden z.B. die Auswirkungen von Krankheit, Behinderung und Gebrechen auf die Alltagsgestaltung der Menschen, der Patienten usw. erforscht. Im Buch "I care - Pflege" werden auf den Seiten 52 ff die Grundlagen dazu sehr anschaulich beschrieben. Auch wenn man im Suchfeld oben rechts auf der Startseite unserer Forums Stichworte wie "Pflegewissenschaft", "Pflegeforschung" und z.B. "Expertenstandards" und so eingibt, findet man zusätzliche gut gemachte Erläuterungen und andere Hilfen (z.B.
https://www.dnqp.de/fileadmin/HSOS/Homepages/DNQP/Dateien/Expertenstandards/Sturzprophylaxe_in_der_Pflege/Sturz-Akt_Auszug.pdf).
Ich hoffe Ihnen eine kleine Hilfestellung gegeben zu haben und wünsche Ihnen und Ihren MitstreiterInnen schon heute viel Glück & Erfolg bei Ihren anstehenden Prüfungen.
Herzliche Grüße!
Thomas Beßen
p.s.: und wer hier so wie Sie die neuen Medien (=
www.pflegesoft.de ) zusätzlich zur Mehrung seines Wissens im Austausch mit anderen nutzt, hat zumindest auch mehr als ausreichend methodische Kompetenzen nach § 3 Krankenpflegegesetz von 2007 ("Ausbildungsziele") erworben...