Autor Thema: Themenbereiche 1 und 2 Hessen, wie lösen?  (Gelesen 9717 mal)

Offline Frances_Blue

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Themenbereiche 1 und 2 Hessen, wie lösen?
« am: 17. Januar 2016, 15:56:08 »
Hallo ihr Pflegeleute!  :-)
übernächste Woche wird es also ernst...  :-D

...allerdings sitze ich gerade an den Fallbeispielen (Hessen) und bin mir recht unsicher, wie die Fragestellungen gemeint sind.

Bei TB1 bei der 2. Frage heißt es ja meistens welche "Pflegeprobleme" ich von dem Fallbeispiel ableite. Nun sind bei TB1 ja nicht die üblichen "pflegerischen" Pflegeprobleme gemeint, oder? Wie genau benenne ich diese denn? Wie genau müssen sie beschrieben sein? Schreibe ich beispielsweise bei einem übergewichtigen Patienten "Ernährung", "Adipositas" oder "erhöhte Belastung des Bewegungsapparates"? Das ist mir noch nicht klar und weiß eben nicht wie genau "Pflegeproblem" beim TB1 definiert ist.  :?

Eine weitere Frage bei TB1 ist für mich der "Beratungsbedarf" den ich ableiten soll. Nenne ich bei dieser Frage nur den BEDARF des, Patienten, also um was es geht, z.B. Ernährung, Nahrungsumstellung, etc. oder beschreibe ich ganz genau, was meine Beratung beinhaltet?

Und bei TB2 heißt es in der ersten Frage ja immer "Welche Ziele legen Sie gemeinsam mit Pat. XY und seinem Ehepartner für die Zeit den stationären Aufenthalts fest?"
Dreht sich dieses Fallbeispiel nun nur um rein beratende Maßnahmen, oder generell um alle pflegerischen Maßnahmen, die man am Patienten ausführt?   :?

Danke schonmal für eure hilfreichen Antworten  :-)

Offline Thomas Beßen

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Re: Themenbereiche 1 und 2 Hessen, wie lösen?
« Antwort #1 am: 18. Januar 2016, 17:31:29 »
Guten Abend Frances_Blue,

ich versuche mal Ihre Fragen zu beantworten, aus meinem Blickwinkel*:

Zitat
„Nun sind bei TB1 ja nicht die üblichen "pflegerischen" Pflegeprobleme gemeint, oder?“

Doch, bei der schriftlichen (Kinder-)Krankenpflegeprüfung im TB 1 geht es durchaus auch um die üblichen Pflegeprobleme. Diese müssen allerdings für den betroffenen Menschen von Bedeutung sein und entsprechende Auswirkungen auf sein Alltagsleben haben. Das vielleicht zur Abgrenzung.
Am besten wäre nach der gründlichen Analyse des Fallbeispiels eine Liste von zutreffenden Pflegediagnosen mit jeweils kurz und bündigen Beschreibungen – quasi mit dem „PSE-Schema“** auf den Punkt gebracht:

1.   Titel des herausgefundenen Pflegeproblems oder besser der Pflegediagnose***
2.   deren bestimmenden Merkmale bzw. Symptome ("angezeigt durch") und
3.   deren beeinflussenden Faktoren (auch Ätiologie [Etiology engl.]) genannt – "aufgrund von“ oder „beeinflusst durch")

Zur Erinnerung: der Arbeitsauftrag am ersten Tag der Prüfung heißt „Themenbereich 1: Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten.“.

Zitat
"Ernährung", "Adipositas" oder "erhöhte Belastung des Bewegungsapparates“

Nach Möglichkeit Beides, da das Zweite durch das Erste folgt und eben auch für den betroffenen Menschen von Bedeutung ist. Das haben Sie schon vollkommen richtig abgeleitet. :-)

Beim Thema Beratungsbedarf würde ich auch nur das Wesentliche zu Papier bringen, was sind die Knackpunkte seines Beratungsbedarfs, welche Punkte stehen im Vordergrund und dies auch nur stichwortartig, weniger prosaisch aber verständlich und nachvollziehbar.

Unter Themenbereich 2 heißt es immer „Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten.“. Also geht es auch hier „generell um alle pflegerischen Maßnahmen“. Diese sollten natürlich zu Ihren ermittelten Pflegediagnosen passen und sich an den konkreten Pflegezielen orientieren. Da können Sie mit Sicherheit aus Ihrem großen Erfahrungsschatz schöpfen… :-)

Vielleicht melden sich ja auch noch andere „Prüflinge“ (so steht’s im Gesetz! :-)), PrüfungskandidatInnen zu diesem Thema. Gerade für diesen Austausch, für die gegenseitige Hilfe ist eigentlich unser Forum, unsere offene Plattform mal geschaffen worden.

So oder so, ich wünsche Ihnen schon jetzt viel Erfolg bei Ihrer schriftlichen Krankenpflegeprüfung und grüße Sie vielmals! :-)
Thomas Beßen

* von wegen Blickwinkel: Ich würde diese Fragestellung auf jeden Fall nochmals mit meiner Schule besprechen. Denn die zuständigen Lehrkräfte haben mitunter ihre eigenen Sichtweisen bzw. Blickwinkel und Vorstellungen von der Güte, der Ausführlichkeit/Länge und den Begründungen der Antworten.
Ich bin sicher, dass wenn der Regierungspräsident in Darmstadt mit Pflegediagnosen arbeiten würde, gäbe es u.a. bestimmt auch mehr Vergleichbarkeit bzw. Objektivität bei der schriftlichen (Kinder-)Krankenpflegeprüfung. Dabei wäre dies in meinen Augen relativ einfach umzusetzen: in jedem Fallbeispiel zum TB 1 wären z.B. x Pflegediagnosen mit entsprechenden Merkmalen/Symptomen und entsprechenden Einflussfaktoren/Ursachen „versteckt“, eingearbeitet. Diese müssten dann die PrüfungskandidatInnen mit Hilfe einer gründlichen Analyse herausfinden. Aber das Umsetzen dieser Idee wird wohl leider noch echt dauern… :-(

** Die NANDA hat das „PES-Schema“ vor ein paar Jahren auf das „PSE-Schema“ umgestellt – naja, wegen der Logik…

*** eine Pflegediagnosenliste gibt’s z.B. hier: http://www.pflegesoft.de/forum/index.php/topic,103.0.html


« Letzte Änderung: 20. Januar 2016, 06:29:41 von Thomas Beßen »
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.