In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift "Die Schwester Der Pflege 10/15; Seite 89 ist zu lesen, dass eine Pflegepädagogin es für sinnvoll hält, wenn Schülerinnen und Schüler sich gegenseitig eine Magensonde legen. Diese Frage wird dann vom Juristen Hans Böhme beantwortet.
Ich bin kein Fan von Selbstversuchen, auch wenn es in der Geschichte der Medizin (Forsmann - Rechtsherzkatheter
https://de.wikipedia.org/wiki/Werner_For%C3%9Fmann) Beispiele gibt.
Wie der Jurist es anspricht ist die Frage zu klären:
wer übernimmt die juristische Verantwortung, wenn etwas aus dem Ruder läuft? Und dann will es keiner gewesen sein!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Verwaltung des KH´s oder der Institution Schule Folgekosten übernehmen wird. Ebenso wenig reicht meine Phantasie, ob meine, oder die der Schülerin/des Schülers Berufshaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen wird. Der Geschädigte will für einen ungewollten körperlichen Schaden eine Entschädigung haben wollen.
Ich stelle mir vor, dass das Legen eines Katheters zu einer ungewollten Schädigung der Venenwand oder der Schleimhaut führen könnte. Wer übernimmt die Folgekosten?
Beste Grüße, IKARUS