Autor Thema: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes  (Gelesen 21774 mal)

Offline Thomas Beßen

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Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« am: 10. Juni 2015, 08:00:31 »
Guten Morgen zusammen,

hier nun (endlich) der Entwurf des "Gesetzes über den Pflegeberuf" (Pflegeberufsgesetz – PflBG) in der Anlage (Stand Mai 2015).

Rasche aber herzliche Grüße!
Thomas Beßen

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Offline Thomas Beßen

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #1 am: 30. November 2015, 18:05:48 »
Guten Abend zusammen,

hier nun der Referentenentwurf des "Pflegeberufereformgesetzes – PflBRefG" bzw. des Pflegeberufsgesetzes – PflBG in der Anlage (Stand November 2015).

Viel Spaß beim Studieren des Textes und
wiederum rasche aber herzliche Grüße!
Thomas Beßen

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Offline IKARUS

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #2 am: 30. November 2015, 19:00:32 »
Danke, Danke, Danke Thomas!!! Das kann ich super gut gebrauchen für den Unterricht in Xanten. Ich hoffe, dass ich die Kolleginnen aus der Altenpflege ein wenig überzeugen kann, dass diese Änderung nur Vorteile bringen wird, weil sie eine europäische Vergleichbarkeit in der Pflege bewirken kann. Unsere deutschen Examen werden ja nicht in allen EU-Ländern als gleichwertig angesehen, weil die Inhalte variieren.
VG, IKARUS

Offline Thomas Beßen

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Offline Thomas Beßen

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #5 am: 29. Februar 2016, 16:07:16 »
"Länderkammer will Reform der Pflegeberufe verschieben

Der Bundesrat forderte am 26. Februar 2016, die Vereinheitlichung der Pflegeausbildung um ein Jahr zu verschieben (Unterstreichung von T.B.). Vor dem Hintergrund der noch nicht vorliegenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie der fehlenden Finanzierungsverordnung könne die neue Ausbildung nicht vor dem 1. Januar 2019 starten. ..."


Quelle: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/plenum-kompakt-node.html > "Gesetzentwürfe der Bundesregierung" > TOP 12 "Einheitliche Pflegeausbildung" - Stand 26.02.2016

Flüchtige Grüße!
Thomas Beßen
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Offline IKARUS

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #6 am: 29. Februar 2016, 19:02:50 »
Wenn es doch "nur" verschoben wird, haben die Fachleute doch mehr Zeit möglich Stolpersteine aus dem Wege zu räumen. Es werden jedoch genügend Steine übrigbleiben, was uns aber nicht davon abhalten sollte, die Reform zu begrüßen und anzupacken. Ich bin fest davon überzeugt, dass alle davon profitieren werden, auch wenn heute, aus der Sicht der Betroffenen, Ängste wegen des Kommenden bestehen.
Wenn die Finanzierung besser geregelt wird, werden auch hier viele davon profitieren. Schon alleine wenn die Praxisanleiter [PA] zum Schulteam gehören werden, kann die Anleitung auf der Station sicherer durchgeführt werden, weil die PA´s ja nicht zur PDL "gehören". Durch die Verlagerung der PA in die Schule wird die Ausbildung teurer als heute = Steigerung der Personalkosten im Schulbetrieb.
Wenn ich das im Unterricht anspreche, ist das den Schülern gar nicht so sehr bewusst, obwohl si edie Absage/Verschiebung der geplanten Anleitung nicht toll finden. Es geht halt immer um´s Geld! 
Hoffen wir, dass das Gesetz kommen wird.
VG, IKARUS

Offline Lillebrit

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #7 am: 01. März 2016, 15:21:22 »
Hallo Ikarus,
ich bin in Bezug auf die Zugehörigkeit zum Schulteam geteilter Meinung...sicher wäre es organisatorisch gut und richtig, dennoch sehe ich die Gefahr, dass es Zulasten des Budgets für Lehrerstellen gehen könnte.
Man Könnte jedoch PAs freistellen, auf dem DP der Pflege laufen lassen- jedoch mit klarem Bildungsauftrag und im "Dienste" der Schule.
LG, Lillebrit

Offline IKARUS

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #8 am: 01. März 2016, 21:12:15 »
Hallo Lillebrit, wenn ich den Gesetzentwurf richtig verstehe, soll ja die Finanzierung anders aufgestellt werden. Aus meiner Sicht gehören die PA´s zum Schulteam. Wenn sie bei der PDL bleiben, sehe ich die Gefahr, die wir heute zur genüge kennen. Das man PA´s freistellt halte ich aus meiner Erfahrung für nicht erstrebenswert, weil die PDL/Abteilungs-Klinik-PDL den Klinikbetrieb in ihren Fokus nehmen muss.
Ich bin gespannt, wie das Endergebnis werden wird mit der Finanzierung der Schulen.

Vor Jahren gab es die Idee, dass die Lasten der Kosten auf mehrere Schultern zu verlagern ist. Es gibt ja Kliniken und Ambulante Pflegedienste die nicht ausbilden, aber von dem gut ausgebildeten Pflegepersonal profitiert.
Auch hier bin ich darauf gespannt, wie der Gesetzgeber und weitere Akteure im Gesundheitswesen das Gesetz gestalten und  auslegen.

Beste Grüße, IKARUS

Offline Lillebrit

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #9 am: 02. März 2016, 06:40:12 »
Wir haben ein „Mischsystem“: pro Haus gibt es eine freigestellte PA, die eng mit der Schule zusammenarbeitet und einen reinen Bildungsauftrag hat. Diese wird auf den Stellenplan der Häuser gerechnet, wohl aber über die Ausbildungskosten refinanziert. Hierüber sichern wir, dass jeder Schüler 4 bis 5 mehrstündige Anleitungen bekommt und vor den Prüfungen optimal vorbereitet wird. Die Qualität der praktischen Ausbildung hat hierdurch stark zugenommen.

Jede Station verfügt dazu über mind. 2 ausgebildete PA, die auch anleiten…jedoch eben punktuell.

Offline IKARUS

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #10 am: 02. März 2016, 06:54:03 »
Dann arbeitest Du ja in einem Umfeld, auf das ich mit Staunen reagieren möchte. Toll für EUCH!!
Es gab und gibt immer Vorzeigekliniken/Pflegedienste. Leider sind sie aber nach meiner Erfahrung nicht flächendeckend anzutreffen.
Viele reden davon, dass die Ausbildung des Nachwuchses ein sehr wichtiges Anliegen sind. Handeln nach dieser Erkenntnis tun die Wenigsten.
Leider bleibt hier viel auf den Schultern der engagierten Mitarbeiter liegen.
Auch hier muss noch viel berufspolitisch angepackt werden.
Beste Grüße, IKARUS

Offline Thomas Beßen

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #11 am: 07. März 2016, 13:49:03 »
Hier gibt's Neuigkeiten zum Thema: http://bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2016/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-zum-pflegeberufsgesetz.html

Interessant daraus vor allem Folgendes: Kompetenzen der beruflichen Pflegeausbildung unter http://bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegeberuf/Anlage_1__UEbersicht_Themen-_und_Kompetenzbereiche.pdf

Rasche Grüße!
Thomas Beßen
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Offline IKARUS

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #12 am: 07. März 2016, 14:04:42 »
Vielen lieben Dank Thomas für die sehr wertvollen Hinweise. Ich kann sie für den Unterricht sehr gut gebrauchen.
Sonnige Grüße aus Essen, Michael

Offline IKARUS

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #13 am: 07. März 2016, 19:57:45 »
AOK schießt gegen Gröhes Gesetzentwurf
ist zu lesen auf https://www.station24.de/news/-/content/detail/18338128
Es geht hier ums Geld. Wie aufregend!
Die AOK will, dass die Kosten für die theoretische Ausbildung von den Ländern übernommen werden soll. Also soll auch hier wie im Handwerk das duale Ausbildungssystem etabliert werden. Das hätte aus meiner Sicht gravierende Veränderungen im Nachgang. Es könnte dann auch dazu führen, dass die Anforderungen an die Lehrkräfte angehoben werden = Zugangsvoraussetzungen .
Aus meiner Erfahrung heraus, glaube ich aber auch, dass die Übergangszeit Jahre andauern wird. Denn wegen der Geldverteilung kommt es zum langwierigen Hin und Her. Wenn es dann so kommen könnten, sollten wir Lehrenden dafür sorgen, dass die Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zum Schulteam gehören sollten.
Beste Grüße, IKARUS

Offline Lillebrit

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Re: Entwurf des neuen Pflegeberufsgesetzes
« Antwort #14 am: 08. März 2016, 15:40:05 »
Nun habe ich mir das Eckpunktepapier aufmerksam durchgelesen und auf der Seite 6 zum Punkt 4 Praxisanleitung und Praxisbegleitung unter dem dritten Spiegelstrich gelesen, dass "Die Praxisanleitung wird durch Lehrkräfte der Pflegeschulen wahrgenommen."   
Nun stellt sich mir die Frage, ob es sich hier um einen Fehler in der Formulierung handelt, oder ob die Praxisanleitungen als Lehrkräfte bezeichnet werden. Dagegen hätte ich nichts, weil sie ja einen pädagogischen Auftrag haben. Aber: sind /werden sie dann Teil der Lehrerschaft in den Pflegeschulen? Das würde ich begrüßen, auch wenn dadurch die Kosten der Ausbildung steigen wird
   
Da steht aber eindeutig PraxisBEGLEITUNG... und nein, die PA`s sind PA`s (bald mit 300 stündiger WB) und keine Lehrkräfte :-)