Autor Thema: Sterbehilfe-Prozess: Das Versprechen  (Gelesen 4836 mal)

Offline Thomas Beßen

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Sterbehilfe-Prozess: Das Versprechen
« am: 02. März 2015, 06:31:44 »
"Ein alter Mann bittet seinen Sohn, ihn von seinen Schmerzen zu erlösen. Der Sohn tötet den Schwerkranken. Muss er dafür bestraft werden? Das Kölner Amtsgericht hat entschieden. ..."

Quelle & mehr: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/toetung-auf-verlangen-keine-strafe-fuer-sohn-a-1020993.html

Mit nachdenklichen Grüßen
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: Sterbehilfe-Prozess: Das Versprechen
« Antwort #1 am: 02. März 2015, 14:54:33 »
Es ist gut zu lesen, dass der Angeklagte keine weitere Strafe bekommen hat. So eine Entscheidung ist sicherlich selten vor deutschen Gerichten. Aber das sollte nicht Schule machen!
Was aber Schule machen sollte, ist die Aufklärung über das Sterben und die Möglichkeit einer Schmerztherapie und Sterbebegleitung. Ich denke, dass der erwähnte Vater diese Informationen nicht hatte und deshalb den Wunsch hatte der Sohn möge das nicht zulassen. Auch denke ich, dass der Vater diese Dimension nicht überblicken konnte, weshalb der Richter wohl so entschieden hat.
Sterbehilfe - egal in welcher Form - sollte nur wenigen Fachleuten vorbehalten bleiben. Der Betroffenen und weitere Laien sollten hier nur einen engen "Spielraum" haben.
Ich bin für das Leben, einen würdigen Tod und ein friedvolles Sterben.
Es ist doch oft das Sterben und Leiden vor dem die Menschen Angst haben. Der Tod ist doch nur der Übergang.
Lebende Grüße, IKARUS