Autor Thema: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt  (Gelesen 5976 mal)

Offline Thomas Beßen

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"Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Beschluss zur Sterbehilfe veröffentlicht, wonach dem mutmaßlichen Willen eines Patienten künftig mehr Beachtung geschenkt werden muss. Konkret geht es um Fälle, in denen keine Patientenverfügung erteilt wurde - wie bei einer Frau aus Sachsen, deren Familie seit vier Jahren darum kämpft, die künstliche Ernährung einzustellen und sie damit sterben zu lassen. Die Entscheidung des BGH ist für die Angehörigen ein Teilerfolg. ..."

Quelle & mehr: http://www.tagesschau.de/ bzw. http://www.tagesschau.de/inland/bgh-sterbehilfe-101.html

Flüchtige Grüße!
Thomas Beßen
Wer heute krank ist, muss kerngesund sein.

Offline IKARUS

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #1 am: 17. Oktober 2014, 18:49:48 »
Wie man am ehemaligen EKD-Präsenden erkennen kann, sind die Ansicht völlig anders, wenn sie betroffen sind. Es gibt aber noch weitere Menschen, die, wenn sie betroffen sind, ganz anders reden und handeln, als zu Zeiten in denen sie noch in Amt und Würden waren. 
Es gibt zwei Welten:
1. die der Betrachter und
2. die der Betroffenen

Möge mancher Betrachter mehr mit Betroffenen reden als über sie und ihr Schicksal.

Im Moment bin ich mehr Betroffener als Betrachter.

Beste Grüße, Michael

Offline dino

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #2 am: 18. Oktober 2014, 02:31:22 »
Ich denke das es bei diesem Thema keine Pauschalisierungen geben darf und es immer eine Einzelfallentscheidung sein muss.
VG
dino

Offline IKARUS

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #3 am: 18. Oktober 2014, 09:47:54 »
Aber diese Pauschalisierungen wurden von den Angesprochenen ja landauf landab ausposaunt. Jetzt bitten sie um Mitgefühl, das sie anderen zuvor nicht zugestehen wollten.
Mir geht es an dieser Stelle darum, dass Menschen außerhalb eines Fachgebietes sich erst einmal sachkundig machen sollten, bevor sie lauthals schwadronieren.
Ich hatte ja hier mal berichtet von einem ev. Geistlichen der mir vorschreiben wollte, wie ich präfinalen Patienten begleiten solle.
Da liegt die Grundlagen für diese meine Gedanken. Von Pauschalisierungen bin ich an dieser Stelle weit entfernt!
Beste Grüße, IKARUS 

Offline dino

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #4 am: 18. Oktober 2014, 18:38:16 »
Hi Ikarus, Du warst nicht gemeint, ich sprach den kompletten Themenkomplex an.
VG
dino

Offline IKARUS

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #5 am: 19. Oktober 2014, 20:54:46 »
Ich fühlte mich auch nicht persönlich angesprochen Dino.
Diese Pauschalisierungen, wurde seinerzeit von denen gemacht, die heute um Nachsicht oder aus ihrer Sicht um Verständnis für ihre Situation bitten. Ich hätte mir damals gewünscht, dass sie auch um "die Ecke geblickt hätten". Da haben sie aber "nur " die Parolen/ihre tradierten Ansichten kundgetan. Es gab bereits früher die Bitte um Einsicht und Verständnis, für das Einschlafen lassen.
Ich bin nicht für Sterbehilfe ala Cart!!
Wir sollten in dieser Angelegenheit die Maßlatte sehr hochhängen, aber auch für den Einzelfall auch absenken dürfen, ohne das da JEMAND kommen kann und dem Helfer die Schlinge um den Hals legt.

Ich habe nie einem Patienten Kalium oder ähnliches gegeben, damit er entseelt wird. Auf einer Intensivstation ist man wie in einer Senioreneinrichtung fast täglich mit dem Sterben und dem Tod konfrontiert. Hier bräuchte das Pflegepersonal auf Wunsch eine enge Begleitung und nicht hohle Sprüche aus der Leitungsebene, die mir heute noch im Kopf herumschwirren. Mir persönlich wurde gesagt: "... wenn sie es nicht mehr aushalten, dann gehen sie doch auf eine andere Station, wo nicht so viel los ist." Ich finde solche Aussage, die keine Einzelfälle waren,kommentarlos. Zumindest will ich meine wirklichen Gedanken hier nicht kundtun. Ich denke aber, dass so mancher Leser genügend Phantasie hat, meine Gedanken zu erspüren. Die "modernen" Gesundheitsmanager haben nicht mehr das, was sie von ihren Mitarbeitern am Bett oder am Sessel erwarten. Wenn sie es vorleben würde, so sie es selber könnten, dann wäre eine Menge geschafft.
Ich hatte viele Arbeitsplätze und somit viele Gesundheitsmanager (VL, PDL, ÄL) als Vorgesetzte. Mit den Jahren verschwand die Mitmenschlichkeit. Nicht weil sie nicht mehr da war, sondern weil sie, wenn sie ausgelebt wird, teuer ist. 
Ich hatte hier auch bereits von meinen persönlichen Erfahrungen mit ev. Klerikern berichtet, die keine Einzelfälle waren, aber auch keine Pauschalisierungen bedeuten sollen. Es sind meine Erfahrungen, die mich gelehrt haben, mich konkret auf den Gegenüber mich einzustellen. Ich habe mir seid Jahren abgewöhnt, ungestellte Fragen zu beantworten, was ja einige Menschen, so auch gelegentlich ich früher!!, gerne tun.
Ich komme wieder zum Ausgang zurück!
Möge es uns selber gelingen als Stationsleitung, Kursleitung oder ... -leitung unserem Nachwuchs ein gutes gelebtes  Vorbild zu sein, im Umgang mit anderen und besonders hilfebedürftigen Menschen.
Beste Grüße, IKARUS

Offline dino

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #6 am: 19. Oktober 2014, 21:28:18 »
Glaubst Du dann das die Situation mit studierten Pflegekräften besser wird? Die sind auch nicht mehr täglich am Patienten. Und eine PDL hat andere Aufgaben, sie muss das Ganze im Auge behalten. Wer bitte soll das PP begleiten? Jemand von Außen? Vorteil: Keine Bindung ans Behandlungsteam, hat eine professionelle Distanz. Nachteil: Wird er überhaupt ernstgenommen, kann er/sie Fuß fassen. Aus dem Behandlungsteam heraus? Hier verkehren sich Nach- und Vorteil. Provokante Frage: Ist überhaupt eine Begleitung möglich. Was dem Einem hilft, ist dem Anderen zu nah, zu fern oder einfach nicht akzeptabel. Aber oft setzt sich doch das PP die Messlatte selbst so hoch, dass ein Scheitern vorprogrammiert ist. Wir haben Alle irgendwo unsere Sachzwänge. Reg ich mich darüber zu sehr, auf krieg ich einen Ulcus oder burn out. Wir tun unsern Job um zu Leben, aber wir Leben nicht um unseren Job zu tun. Wir müssen uns stets unserer individuellen Achtsamkeit stellen. Oder anders ausgedrückt. Wenn wir mal vor unserem großen Boss stehen und er uns Fragt: Hast Du auch gelebt erzählen doch viele vom PP wie sie sich aufgeopfert haben, jede Wette. Und was haben sie davon? Gestorben wie Andere auch. Deshalb erstmal runterschalten und an sich Denken.
Nun zum eigentlichen Thema. Ich finde es wird, natürlich medienwirksam, eine zu große Hype gemacht. Wenn sich jemand mit einer infausten Prognose im aktiven Sterbevorgang befindet und man den Pat. noch Analgetika gibt sowie Flüssigkeit geht die Natur ihren Lauf. Das hat für mich nichts mit Sterbehilfe zu tun. Aber das ist nur meine eigene, ganz persönliche Meinung.
Viele Grüß
Dino

Offline IKARUS

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #7 am: 19. Oktober 2014, 22:16:26 »
Das mit dem "Natur ihren Lauf lassen" kenne ich mit der Formulierung "die biologische Regelung abwarten!".
Ich stimme dir gerne zu, dass wir unseren Beruf leben sollten und nicht vergessen selber zu leben. Das ist aber ein Entwicklungsprozess. Am Anfang des Berufsleben werden wir oft von Enthusiasmus geleitet und im Laufe der Zeit wird dieser weniger. Manche nennen das dann Sozialisation! Es gibt genügend KollegINNENn die sich ein hohes Maß an Empathie erkalten können. Einige verlieren den Blick auf das Wesentliche, ohne das sie es wollen. Hier wäre ein Projekt möglich, dass diese Frage klären könnten.
Ich denke, dass LEBEN so wertvoll ist, dass sich alle Bemühungen sinnvoll sind.
Beste Grüße, IKARUS 

Offline dino

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #8 am: 19. Oktober 2014, 22:26:39 »
Du das hat für mich erstmal weniger mit Empathie zu tun als das Einige ihren Job einfach nur in den Mittelpunkt stellen. Sei es das sie sich die Hörner abstoßen wollen oder sonst nix haben. Und viele ist das Zusammensein auf der Arbeit nicht genug, da wird noch die kostbare Freizeit zusammen verbracht. Kann man da abschalten? Wo fängt da die Psychopathologie an?
Viele Grüße, vorhin Lone Ranger gesehn, einfach nur Klasse, Jonny Depp in Hochform
dino

Offline IKARUS

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Re: BGH urteilt zur Sterbehilfe: Auch der mutmaßliche Wille zählt
« Antwort #9 am: 20. Oktober 2014, 09:21:05 »
Lone Ranger kenne ich nicht, aber der Schauspieler Jonny Depp verspricht ja einiges.
Das es Kollegen gibt, die sich überwiegend auf den Beruf konzentrieren, kenne ich auch zur genüge. Sie sagen oft: "ich liebe meinen Beruf und möchte ihn gut ausüben!" Das hat ja zur Folge, dass sie ihr weiteres Leben vernachlässigen. Das ist ihnen nicht bewusst. Das sich Berufskollegen überwiegend auch nach Feierabend miteinander unterhalten ist nicht nur ein Phänomen der Pflege. Ich kenne das von meinem Bruder aus der Autobranche. Denen geht es so wie uns, oder anders herum geschaut, die vernachlässigen sich selber und ihre Umwelt ebenso. Ob die dann auch später ein Burn out bekommen, ist mir bisher nicht bekannt.
Ich bin froh, dass ich nach Jahren eine gute Bilanz hinbekommen habe zwischen Beruf und Privatleben. Einerseits hatte ich gute Vorbilder andererseits haben Ereignisse mich dazu gebracht über Leben und Arbeiten nachzudenken.
Einige unserer "Pflegejugend" bringen diese Eigenschaft mit in den Beruf, die anderen bekommen den Hinweis auf eine - die wichtige - Balance zu achten.

VG,M





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