Autor Thema: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten  (Gelesen 14288 mal)

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Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« am: 24. September 2014, 15:59:24 »
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten

Von Daniel Chur
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kirchliche Arbeitgeber dürfen muslimischen Angestellten verbieten, mit Kopftuch zu arbeiten. Hintergrund ist ein Fall aus Bochum: Dort wollte eine 36-jährige Muslima mit Kopftuch zur Arbeit erscheinen. Ihr Arbeitgeber, die Augusta-Klinik in Bochum, hatte ihr das untersagt.
Quelle: WDR

Ein christlicher Arbeitgeber der auch den Standpunkt teilt: Im Mittelpunkt der Mensch

Als ich das gerade auf der Internetseite vom WDR gelesen habe, kam mir die Frage spontan in den Sinn: und was ist mit dem Schleier der katholischen Nonnen und den evangelischen Diakonissen?
Weltoffenheit und Toleranz sieht für mich anders aus.
Ich denke, wenn ein Schleier eng anliegt, muss er kein Hygienehindernis sein. Der Hauptübertragungsweg ist und bleibt die ungeschützte Hand.

Ich wundere mich nur, warum sich hier die Juristen instrumentalisieren lassen.

Beste Grüße, IKARUS

Offline dino

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #1 am: 25. September 2014, 10:21:13 »
Wer bei einem kirchlichen Arbeitgeber arbeiten will muss deren Spielregeln befolgen. Dies hat nichts mit Offenheit zu tun, sondern der Schleier symbolisiert ganz klar die Zugehörigkeit zu einer anderen Religion. Nonnen und Diakonissen wiederum tragen ihre konfessionskonforme Uniform. Bei den Kirchen ist auch ein anderer Tarifvertrag gültig und noch andere Spezifikationen.
Kleine Analogie: Angenommen jemand arbeitet im Puplikumsbereich der Zigarettenmarke Marlborro und trägt ein auffälliges T shirt mit Lucky strike Werbung drauf. Würde er dies lange tun?
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dino

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #2 am: 25. September 2014, 10:36:06 »
Nun weiß ich mal wieder nicht ob ich dich verstehe Dino. Die Kirchen predigen doch immer wieder Toleranz.
Solche Botschaften höre ich nicht von Wirtschaftsunternehmen. Ich finde diese Doppelmoral so auffällig.
Das ich mich den Spielregeln des Arbeitsplatze anpassen muss, steht für mich außer Frage. Aber auch hier könnte ich wettern!! Das Tragen von Bereichskleidung in der Personalkantine. Was das mit Hygiene zu tun hat, hat sich mir nie erschlossen.
Aber! Hygiene ist eh der Zustand, wo Bakterien lachen!!
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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #3 am: 25. September 2014, 11:05:59 »
Ich bin kein Theologe, und somit kein Fachmann. Ich stelle mir das deshalb so vor. Als Protagonist der Kirche gelten bestimmte Regeln. Also das man sich z. B. 100% konform verhält. Wenn Du bei einem Spiel Eintracht Frankfurt gegen Offenbach im Frankfurter Block mit Offenbacher Fankleidung stehst stehst Du da nicht lange:) Toleranz bei Kirchen bedeutet eher eine einigermaßen friedliche Koexistenz anderer Religionen zu tolerieren.
Zu Deinem zweiten Teil, jeder soll die Chance haben einen MRSA zu gewinnen. :evil:
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dino

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #4 am: 25. September 2014, 11:25:08 »
Wenn Du doch die Toleranz den Kirchen unterstellst, dann frage ich mich, warum die dann nicht die Größe haben können, das Kopftuch zuzulassen. Das Argument "der Hygiene"  ist doch weit hergeholt!
Das mit der Fankurve ist hier genauso. Selbst bei den "Blau-Weißen" Da gibt es ja auch die Feinheiten, ist es blau-weiß oder weiß-blau. Ist es gestreift oder kariert.
Du kennst das auch mit den Unworten?
Da gibt es nicht den Namen der Nachbarschaft sondern
1. Herne-Süd (Schalke) und
2. Lüdenscheid-Nord (BVB 09) 

VG,M 
 

Offline dino

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #5 am: 25. September 2014, 11:36:58 »
Nun, das Alles nichts mit Hygiene zu tun. Das Kopftuch ist kein christliches Symbol, es gehört zu einer anderen Religion. Als Vertreter der christlichen Lehre (und das ist man als Angestellter der Kirche) sollte man schon dem selben Glauben angehören.
Du kennst FFM und OF nicht. Da fliegen die Fetzen.
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dino

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #6 am: 28. September 2014, 14:30:24 »
Toleranz ist eine Sache, Auf- und Preisgabe der Idendität eine Andere. Ich war heute auf einem Kirchenfest, hier war Vielfalt Trumph. Natürlich waren auch andere Religionen willkommen und präsent. Und wir Europäer sind anderen Religionen gegenüber sehr tolerant. Versuche doch mal in der Türkei eine katholische Kirche zu bauen. Allerdings haben Vertreter der Kirche, und genau dies sind auch Mitarbeiter, die Werte und Ideale der Kirche zu vertreten. Ich denke auch nicht, dass Du mit einem Kreuz um den Hals in einem muslemischen Krankenhaus arbeiten darfst.
Da ich in einem nicht konfessionellen Haus arbeite ist es mir wurscht was jemand anhat, vorausgesetzt keine gewaltverherrlichenden, sexistischen Motive. Ich habe auch schon mal jemand nach Hause geschickt, weil er eine Jack Daniels Werbung auf dem T shirt hatte. Und obwohl ich Freunde in der Diakonie habe, würde ich auch kein shirt mit Diakonie Aufdruck im Dienst tragen. Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps.
Ach ja, es gab Rippchen, Rotkohl und selbstgemachten Kartoffelsalat, wahlweise Frankfurter Würstchen. Wer kein Fleisch essen wollte durfte dies gerne weglassen.
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dino
« Letzte Änderung: 28. September 2014, 14:48:21 von dino »

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #7 am: 28. September 2014, 15:05:58 »
Dino, wenn Du richtig schreibst, dass Dienst Dienst und Schnaps Schnaps ist, halte ich dagegen, dass die muslimische Schwester ihre Arbeitskraft verkauft und nicht ihre Seele. Warum soll sie keine Kleidung tragen, wenn es ihr wichtig ist und keine hygienischen Regeln dagegen sprechen.
Ich stimme dir gerne zu, wenn Du in deinem Bereich der Suchttherapie keine T-Shirts mit eine bestimmten Aufdruck duldest. Da kann ich fachlich nachvollziehen.
Auch stimme ich dir zu wenn du anführst, dass es schwer vorstellbar ist, dass eine christliche Krankenschwester in einem muslimisch geprägten Krankenhaus es nicht leicht hat, wenn auch  ihr nicht verboten würde das Kreuz zu tragen. Aber müssen wir dann mit diesem Argument argumentieren. Da die nicht wollen, wollen wir auch nicht.
Auge um Auge!!!?
Die hiesigen predigen doch immer, wie tolerant sie sind. Wenn bestimmte Punkte erreicht sind, fallen sie doch in altbekannte Strickmuster zurück.
Ich hoffe, dass das Essen lecker war.
Wir haben gerade das Ruhrgebiet überflogen in einer kleine einmotorigen Maschine. Bei dem Wetter war das toll und wurde wegen der sehr guten Aussicht noch dick unterstrichen. Es macht mal großen Sinn, was ganz verrücktes zu tun, denn ich hatte wohl eine kleinen Bammel.
Beste sonnige Grüße aus Essen, IKARUS

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #8 am: 28. September 2014, 15:45:50 »
Sie verkäuft nicht ihre Seele, sie kann ja in einem Kreiskrankenhaus arbeiten. Ein Schleier ist nunmal ein Symbol. Das hat nix mit Toleranz zu tun. Irgendwann hat es sich nämlich austoleriert. Dann hat man keine Werte mehr, weil man ist ja tolerant. Es gibt gewisse Regeln, ob sie uns nun Gefallen oder nicht. Und kirchliche Einrichtungen haben eben einen Sonderstatus. Wie in anderen Ländern auch. Damit kann ich gut leben. Ausserdem geht es nicht um uns: Es geht um konfessionelle Einrichtungen. Und wer dort arbeiten will muss sich eben nach deren Statuten richten. Es wird ja niemand gezwungen dort zu arbeiten. Wird nicht immer wieder in der Öffentlichkeit der Pflegemangel angemahnt und wie leicht esdoch eine Pflegekraft hat einen Job zu finden? Also, gar kein Problem. Wenn jemand mit solcher Vehemenz vorgeht, über Gericht und Medien, keimt bei mir doch auch der Verdacht auf das man einen Präsedenzfall schaffen möchte. Ja und wenn doch schon eine Schweser ein Kopftuch tragen darf, nun dann darf doch auch der örtliche Muhezzin als Diakon in der Kirchengemeinde mitmachen. Oder doch lieber gleich Theologie studieren und Pfarrer werden. Er verkauft ja auch als Pfarrer nur seine Arbeitskraft, wenn ich Deiner Argumentation folge.

VG
dino

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #9 am: 28. September 2014, 19:07:23 »
Auch in einem Kreiskrankenhaus kann ein Mitarbeiter vor die Tür gesetzt werden, wenn sie nicht tun, was die Leitung erwartet.
Da braucht es keine Kirche oder Glaubensrichtung.
Wie ist denn Eure Krankenhauslandschaft?  Hier im Ruhrgebiet ist dein Vorschlag möglicherweise umsetzbar.
Als ich in Niedersachsen gearbeitet habe, wäre ein Wechsel nicht so einfach umsetzbar.

Auch mache ich einen Unterschied zwischen einer Krankenschwester, die pflegebedürftige Menschen pflegen oder unterstützen will und einem Pfarrer, der von seinem Verständnis her das Wort Gottes verkünden will. Wenn beide auch im anderen Bereich des Lebens tätig werden wollen, erweitern sie ihr Tun mit der entsprechenden inneren Haltung. Beim Pflegen meine ich nicht das Anreichen eines geschälten Apfels, sondern eine pflegerische Tätigkeit die ans "Eingemachte" geht. Ich habe viele - sehr viele -  Kolleginnen kennengelernt, die eine christliche oder muslimische Haltung  am Krankenbett ausgelebt haben. Aber ich habe in dem vielen Jahrzehnten meiner praktischen Pflege nicht einen Schwarzrock gesehen, der auch nur ansatzweise sein Tarrain verlassen hätte. Geredet haben ALLE viel und dem Pflegepersonal erklärt, was sie machen sollen WENN!!!

Mir geht es bei dieser Diskussion darum, dass "die Leitungen" ablassen von ihrer Doppelmoral.

Auf mich bezogen erkläre ich das so: ich stehe offen dazu, dass ich Testate als Selektionsinstrumente benutze und die Kopfnoten, wovon ich ein großer Fan bin - , mit Augenmaß und Rückversicherung einsetze.
Das weiß Jeder von mir!
Was zur Folge hat, dass es auch Menschen gibt, die mich lieber von hinten sehen.
Die größere Mehrheit mag aber meine klare Kante. Es darf nach meiner Überzeugung nicht jeder einen Pflegeberuf ergreifen, auch wenn sie/er das kognitive Zeug dazu hätte. 

Aber wahrscheinlich wären unsere Standpunkte im persönlichen Gespräch näher beieinander, als ich es hier herauslese.
Schönen Abend und Grüße aus dem Ruhrpott, IKARUS

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #10 am: 28. September 2014, 19:43:18 »
Hi, also der Braten und der selbstgemachte Kartoffelsalat incl. Rotkraut waren spitzenmäßig (ein Grund mehr nicht zu konvertieren), der selbstgemachte Kuchen nicht minder gut.
Beim Fliegen bevorzuge ich den Propeller, sprich Rotor, eher über mir als vor mir :-D 8-).
Klar kann einer in einem KKH vor die Tür gesetzt werden, aber nicht wegen einer Religionszugehörigkeit.
Zum Thema: Pfarrer/Seelsorger/Schwestern (im kirchlichen Sinne) haben in einem Krankenhaus fest definierte Aufgaben. Pflege gehört definitiv nicht dazu, weil, nicht dafür ausgebildet. Die Seelsorger (SB), die ich kenne, leisten eine super Arbeit. Mir hat da auch noch keiner in meinen Job reingeredet.
Wir können die Diskussion noch Tage führen, nur haben die Kirchen Recht. Dies ist gesetzlich verankert. Dies hat m.E. auch nichts mit Doppelmoral zu tun. Wenn ich beim ASB bin trag ich keine RK Jacke und umgekehrt. Im Krhs. trag ich auch kein shirt der Mitbewerber (früher gerne Konkurrenz genannt). Es gibt eben Dinge, die man nicht tut. Im Fall der Kirchen eh gesetzlich abgesichert.
Es geht mir nicht um unsre Arbeitshaltung als Dozent oder beim Pat. Noch nicht einmal um unsere persönliche Einstellung den Kofessionen gegenüber, sondern nur darum das ein kirchlicher Träger Bedingungen festsetzt und dies für mich absolut nachvollziehbar ist. Er macht dies offen, d. h. mit offenem Visier.
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dino
« Letzte Änderung: 29. September 2014, 13:58:00 von dino »

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #11 am: 28. September 2014, 20:03:02 »
Dann hast Du besser Erfahrungen machen können als ich Dino!
Nach meiner Erfahrung auf den ITS haben sich die Kleriker, im Rahmen ihrer seelsorgerlichen Arbeit sehr oft mit Kommentaren nicht zurückgehalten. Anmerkungen unsererseits haben sie unisono abgeschmettert.
Ich habe da heute noch einen vor meinem geistigen Auge. 

Widmen wir uns nun den angenehmen Dingen des Lebens!
Ich bin noch nie mit dem Hubi geflogen. Muss prickelnder sein als mit anderen Fluggeräten.
Ich habe die Möglichkeit im nächsten Jahr eventuell mit einem Segelflieger zu fliegen. Mal sehen ob es klappt. 
Beste Grüße, Michael

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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #12 am: 28. September 2014, 20:17:32 »
Pfarrer sind auch nur Menschen. Auch bei uns gibt es Solche und Solche. Aber wiegesagt, ich hab bis jetzt nur gute Erfahrungen gemacht. Mein Konfirmationspfarrer war dann bei uns Klinikpfarrer.
Unsere Seelsorger moderieren auch die Gesprächsgruppen mit, neben PP und Sozialarbeiter. Am Besten immer nicht übernander-, sondern miteinander reden.
Jepp, Hubifliegen ist einfach nur g... Ich bin Huey und CH53 mitgeflogen, Huey ist Fliegen pur. 8-) :-D :-)
VG
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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #13 am: 29. September 2014, 14:33:15 »
Wie in einem anderen Thtread schon aufgeführt steht das Kopftuch/Schleier auch hierfür http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/deutscher-rettungswagenfahrer-in-saudi-arabien-blaulicht-durch-riad-a-956053.html
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Re: Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kopftücher verbieten
« Antwort #14 am: 29. September 2014, 15:02:42 »
Dino, ich habe diesen Hinweis vor Wochen schon einmal gesehen. Er leitet mich aber nicht, auch wenn ich ihn für mein Tun ablehne. Was andere Menschen entscheiden zu tun ist nicht in meiner Verantwortung. Es ging mir beim Start des Themas darum, dass die kirchlichen Vertreter von Toleranz und Menschenliebe reden und wider ihrer Aussage handeln.
Für mein Tun bin ich verantwortlich und das Kommentieren soll mir möglich bleiben. Das Ändern des Handelns muss jeder für sich in die Hand nehmen. 
Die Diskussion, dass man als gläubiger Christ in muslimisch orientierten Ländern es nicht leicht hat ist unbestritten.
Sonnige Grüße, IKARUS